Gremienüberprüfungen gegen unentdeckte Stasimitarbeiter!

Wie jüngst bekannt wurde, ist in der Stiftung Sächsische Gedenkstätten ein Mitarbeiter tätig, der im Jahr 1988 aktiven Wehrdienst als „Dienst auf Zeit“ bei der Wach- und Sicherungseinheit der Bezirksverwaltung des Ministeriums für Staatssicherheit in Dresden geleistet hat. In seinem Einstellungsfragebogen hatte er seinerzeit aber noch jeglichen Kontakt zum MfS verneint und noch nicht einmal die Frage nach der Zugehörigkeit zu den bewaffneten Organen der DDR erwähnt.

Der Bundesvorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft, Rainer Wagner, erklärt:
„Der Vertrauensbruch, den der Mitarbeiter der Stiftung Sächsische Gedenkstätten begangen hat, ist erheblich. Eine Weiterbeschäftigung ist daher unzumutbar, gerade weil die Institution mit der Aufarbeitung der SED- und
Stasi-Vergangenheit betraut ist. Die SED-Opfer fordern als Mindestlösung die Versetzung der betreffenden Person in eine andere Behörde.
Der Fall zeigt auch mit aller Deutlichkeit, wie dringlich die Einführung von Gremienüberprüfungen ist. Nur so können sich insbesondere Aufarbeitungsinstitutionen wirksam vor bislang unerkannten ehemaligen Stasi-Mitarbeitern schützen und ihr Ansehen und ihre Integrität wahren.“