Die Regierungskoalition hat vorgeschlagen, im Stasi-Unterlagengesetz zu verankern, dass frühere Stasi-Mitarbeiter nicht mehr in der Jahn-Behörde beschäftigt werden dürfen. Diejenigen,
welche derzeit in der Behörde arbeiten, sollen auf andere Posten in der Bundesverwaltung versetzt werden.

Der Vorsitzende des Dachverbands der SED-Opfer, Rainer Wagner erklärt hierzu: “Wir stehen hinter den Vorschlag. Für uns Opfer ist es eine unerträgliche Vorstellung, dass ehemalige Stasi-Mitarbeiter in jener Behörde arbeiten, die unsere Akten verwaltet. Durch den jüngsten Vorschlag könnte das Problem in ordentlicher Weise gelöst werden.
Im Gegensatz zu der Opposition meinen wir, dass nichts gegen eine Regelung im Stasi-Unterlagengesetz spräche. Es wäre ein rechtsstaatlich sauberer Weg, der wegen der geplanten Versetzung der Mitarbeiter in andere Behörden zudem sozial ausgewogen wäre.“

Zwischen 1961 und 1989 versuchten viele DDR-Bürger, über die bulgarische Grenze in den Westen zu fliehen. Bei diesen Fluchtversuchen wurde eine unbekannte Anzahl von ihnen erschossen.

Der Bundesvorsitzende der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Rainer Wagner, erklärt dazu: „Erst ab Mitte der 80er Jahre wurden sterbliche Überreste in die DDR zurückgeführt. Wir gehen allerdings heute von mindestens 20-30 Verstorbenen aus, deren sterbliche Überreste noch in Bulgarien sein müssen und deren Schicksal der Aufklärung bedarf.
Wir bitten die Verantwortlichen der Republik Bulgarien um die Übersendung entsprechender Namenslisten sowie um wohlwollende Unterstützung der Aufklärung und Rückführung der Vermissten in die Bundesrepublik“.

Die Regierungskoalition hat vorgeschlagen, im Stasi-Unterlagengesetz zu verankern, dass frühere Stasi-Mitarbeiter nicht mehr in der Jahn-Behörde beschäftigt werden dürfen. Diejenigen,
welche derzeit in der Behörde arbeiten, sollen auf andere Posten in der Bundesverwaltung versetzt werden.

Der Vorsitzende des Dachverbands der SED-Opfer, Rainer Wagner erklärt hierzu:
“Wir stehen hinter dem Vorschlag. Für uns Opfer ist es eine unerträgliche Vorstellung, dass ehemalige Stasi-Mitarbeiter in jener Behörde arbeiten, die unsere Akten verwaltet. Durch den
jüngsten Vorschlag könnte das Problem in ordentlicher Weise gelöst werden. Im Gegensatz zu der Opposition meinen wir, dass nichts gegen eine Regelung im Stasi-Unterlagengesetz spräche. Es wäre ein rechtsstaatlich sauberer Weg, der wegen der geplanten Versetzung der Mitarbeiter in andere Behörden zudem sozial ausgewogen wäre.“