UOKG-Kongress fordert die vollständige Rehabilitierung der an der innerdeutschen
Grenze Zwangsausgesiedelten

Aus Anlass des 50. Jahrestages der letzten großen Zwangsaussiedlung (Deportation) aus den innerdeutschen Grenzgebieten durch die damaligen DDR – Behörden veranstaltete die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft am 24. September 2011 ihren diesjährigen Kongress im Roten Rathaus zu Berlin. Hier beschlossen die Teilnehmer der Veranstaltung gemeinsam mit den anwesenden Vertretern der Opferverbände folgende Erklärung:

Wir verlangen die vollständige Rehabilitierung und die Anerkennung der daraus hervorgekommenen gesundheitlichen Schäden der Betroffenen. Wir sehen in den Zwangsaussiedlungen von mindestens 12 000 Menschen in Friedenszeiten eine schwere Menschenrechtsverletzung, die sogar nach der damaligen DDR Verfassung widerrechtlich war und die zu den schwersten Verbrechen von Staaten gegenüber ihren Bürgern zählt. Unser heutiger Rechtsstaat muss für die damals Betroffenen endlich seiner Fürsorgepflicht nachkommen.

Da die Deportationen die Biographien der Betroffenen erheblich beschädigt hatten, ist eine wirkliche Rehabilitation nur durch eine Aufnahme in die Opferrentenregelung für die ehemaligen politischen Häftlinge (3. SED-Unrechtsbereingungsgesetz), glaubwürdig und wirksam.

Die durch Studien nachgewiesenen gesundheitlichen Schäden, insbesondere jene psychischer Art, müssen als verfolgungsbedingte Leiden anerkannt werden. Die Anerkennung muss durch Beweislastumkehr erfolgen, da jede andere Regelung wirklichkeitsfremd und wirkungslos wäre.