Mit Empörung nehmen wir, die Opfer der kommunistischen Terrorherrschaft in der früheren DDR die Ignoranz des SPD-Staatssekretärs Erben im Magdeburger Innenministerium entgegen, der unter dem Beifall von Links-Politikern einen „Diktaturvergleich als Methode der Extremisforschung“ ablehnt.
Wer nicht vergleichen will, hat schon verglichen.
Wie kann man daher anderen diese legale und wissenschaftlich übliche Methode verbieten wollen?
Oder soll damit von vornherein unterstellt werden, die DDR war gar keine Diktatur?
Selbst ein demokratischer Rechtsstaat kann mit einer Diktatur verglichen werden, denn prinzipiell ist alles miteinander und untereinander vergleichbar, wenn man Unterschiede, Gemeinsamkeiten erforschen will. Unvergleichbarkeit ist eine demagogische Formel von vorgestern, mit der man dem Forschenden von vornherein unlautere Absichten unterstellt.
Die Gefahr einer Tabuisierung des Vergleichs bringt Ralph Giordano zum Ausdruck wenn er sagt:

„Allemal lachen sich die Täter ins Fäustchen, und wenn das Kriminalgewicht des Holocauststaates auch ungleich größer ist als das der DDR – wird so ein scheußliches System wie das des real existierenden Sozialismus denn weniger scheußlich dadurch, dass es ein noch scheußlicheres gegeben hat?“

Und wer einen Vergleich als Gleichsetzung interpretiert gehört auf die Klippschule, aber nicht in ein Staatsamt.

gez. Siegmar Faust, Vorstand UOKG