Das Schweizer Urteil über die 230 Millionen aus dem SED-Vermögens, gibt der Bundesrepublik die Möglichkeit etwas von dem Leid, dass zwischen 1945 – 1989 vielen Menschen durch die SED-Kommunisten zugefügt wurde zu lindern.

Deshalb appellieren der Dachverband von mehr als 30 Opferverbänden und Aufarbeitungsinitiativen an die Bundesregierung, das Geld auf keinen Fall zur Sanierung des Staatshaushaltes zu verwenden, sondern sachgerecht den Opfern der SED zukommen zu lassen.
Viele Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft leben heute schlechter als ihre ehemaligen Stasi- und SED-Peiniger.
Das SED-Vermögen ist dringend notwendig um die bisher kaum oder nicht entschädigten Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft zu helfen.

Konkret fordern wir:

  1. Die Aufhebung der demütigenden Bedürftigkeitsprüfung für ehemalige politische DDR-Häftlinge bei der Opferrente.
  2. Die Erweiterung der Opferrente für Witwen bzw. Witwer von ehemaligen politischen Häftlingen
  3. Die Aufnahme der bisher kaum oder nicht berücksichtigten Opfergruppen in die Opferrente z.B. zwangsdeportierten Frauen, Zwangsausgesiedelte, Stasi – Zersetzungsopfer, Personen, die aus politischen Gründen in der Psychiatrie, in Jugendwerkhöfen und Spezialkinderheimen festgehalten wurden.
  4. Eine Stafflung der Opferrente für Personen, die weniger als 6 Monate in Haft waren.

gez. Rainer Wagner