Mit Empörung nehmen wir, die Opfer der kommunistischen Terrorherrschaft in der früheren DDR die Ignoranz des SPD-Staatssekretärs Erben im Magdeburger Innenministerium entgegen, der unter dem Beifall von Links-Politikern einen „Diktaturvergleich als Methode der Extremisforschung“ ablehnt.
Wer nicht vergleichen will, hat schon verglichen.
Wie kann man daher anderen diese legale und wissenschaftlich übliche Methode verbieten wollen?
Oder soll damit von vornherein unterstellt werden, die DDR war gar keine Diktatur?
Selbst ein demokratischer Rechtsstaat kann mit einer Diktatur verglichen werden, denn prinzipiell ist alles miteinander und untereinander vergleichbar, wenn man Unterschiede, Gemeinsamkeiten erforschen will. Unvergleichbarkeit ist eine demagogische Formel von vorgestern, mit der man dem Forschenden von vornherein unlautere Absichten unterstellt.
Die Gefahr einer Tabuisierung des Vergleichs bringt Ralph Giordano zum Ausdruck wenn er sagt:

„Allemal lachen sich die Täter ins Fäustchen, und wenn das Kriminalgewicht des Holocauststaates auch ungleich größer ist als das der DDR – wird so ein scheußliches System wie das des real existierenden Sozialismus denn weniger scheußlich dadurch, dass es ein noch scheußlicheres gegeben hat?“

Und wer einen Vergleich als Gleichsetzung interpretiert gehört auf die Klippschule, aber nicht in ein Staatsamt.

gez. Siegmar Faust, Vorstand UOKG

Wir, die Vertreter der Betroffenen, haben die Bundesratsinitiative zur Weiterentwicklung der
Opferrente für politische DDR-Gefangene dankbar zur Kenntnis genommen.

In unseren Augen ist es an der Zeit, das Gesetz weg von einer Sozialleistung für einkommensschwache ehemalige politische Häftlinge hin zu einer echten Ehrenpension zu entwickeln.

Deshalb begrüßen wir den Vorschlag, Kriminellen die Opferrente abzuerkennen. Auch die Nichtberücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Einkommens ist ein guter Schritt.

Allerdings legen wir den Politikern dringend nahe, nicht nur diese beiden Veränderungen vorzunehmen, sondern das gesamte Gesetz über die Opferrente zu überarbeiten.

Nach unserer Überzeugung gehört dazu:

– Aufnahme der bisher nicht berücksichtigten Opfergruppen, hier speziell der besonders hart betroffenen zwangsdeportierten Frauen

– ehemalige Häftlinge, die weniger als sechs Monate in Haft waren, in nach Haftmonaten gestaffelter Form in das Gesetz aufnehmen

– Opfergruppen, wie z. B. die Zwangsausgesiedelten oder Zersetzungsopfer der Stasi, für die es keine andere geeignete Entschädigung gibt, in die Regelung der Opferrente einbeziehen- Personen, die aus politischen Gründen in der Psychiatrie festgehalten wurden, und Jugendliche, die aus politischen Gründen in Jugendwerkhöfen und Spezialkinderheimen untergebracht waren, ebenso aufnehmen

– Da die gesamte Familie unter der Haft oder später unter den finanziellen Verlusten gelitten hat, die die der Haft folgenden Repressalien im Berufsleben mir sich brachten, muss die Opferrente, vergleichbar mit der Altersrente, auf Witwen oder Witwer vererbbar werden.
Auch sollte, nachdem die Minister der letzten DDR-Regierung eine Ehrenpension von bis zu 900 Euro erhalten, die Ehrenpension auf 750 Euro erhöht werden. Staffelungen nach Haftdauer wären sinnvoll.

-Die mit der Gewährung der Opferrente verbundene Überprüfung der finanziellen Bedürftigkeit muss abgeschafft werden.

gez. Rainer Wagner
Bundesvorsitzender der UOKG