Die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) begrüßt die sofortige Suspendierung des Leiters der Polizeiwache Cottbus, Uwe Skalske. Dies ist ein erster notwendiger Schritt.

Der frühere Untersuchungsführer der DDR-Staatssicherheit, der von Häftlingen Geständnisse erpresste und das wahre Ausmaß seiner MfS-Tätigkeit jahrelang verschwieg, ging mit menschenverachtenden Methoden gegen politisch-unangepasste Menschen vor und trägt damit die Verantwortung für deren Inhaftierung.

Wir fordern die Verantwortlichen auf, alle arbeitsrechtlich möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um dem einstigen Stasi-Vernehmer zukünftig alle Leitungsfunktionen dauerhaft zu entziehen.

Rainer Wagner
UOKG-Bundesvorsitzender

Kommunismus-Opfer begrüßen die Forderung Roland Jahns nach einem zentralen Opferdenkmal

Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, will sich für ein zentrales Denkmal für alle politisch Verfolgten in der DDR einsetzen. Gegenüber der Schweriner Volkszeitung sagte er: «Wir brauchen einen zentralen Ort, der uns zur Auseinandersetzung mit der DDR-Diktatur provoziert.»
Die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft UOKG und die seit 2008 bestehende Initiative zur Errichtung eines Mahnmals zum Gedenken an die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft begrüßen die Äußerungen Jahns.

Der Vorsitzende der Initiative Mahnmal und stellvertretende UOKG-Bundesvorsitzende Ernst-O. Schönemann erklärt:

„Wir freuen uns außerordentlich, dass der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen Roland Jahn wie wir ein zentrales Denkmal für die Opfer der kommunistischen Diktatur für notwendig erachtet. Wir Opfer vermissen ein solches Denkmal schmerzlich, denn leider wurden wir von der Politik in der Vergangenheit oft nicht wahrgenommen. Viele von uns sind bis heute sogar ohne Entschädigung geblieben. In einem zentralen Denkmal für die Opfer des Kommunismus sehen wir sowohl eine späte politische als auch moralische Rehabilitierung“.

 

Die rbb-Sendung „Klartext“ deckte gestern den Fall der MfS-belasteten Richterin Irina Weiße auf, die am Sozialgericht Neuruppin tätig ist und dort auch Entscheidungen über „Streitsachen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz“ fällt. Das Brandenburger Justizministerium reagierte darauf mit der Feststellung: „Die Brandenburgische Richterschaft ist aus Sicht des Justizministers des höchsten Vertrauens wert.“

Hierzu erklärt der UOKG-Bundesvorsitzende Rainer Wagner: „Es ist ein erschütternder Skandal, dass Juristen mit MfS-Vergangenheit Recht über DDR-Opfer sprechen dürfen. Die UOKG fordert die Offenlegung der Namen von stasibelasteten Personen, die im Brandenburger Justizdienst tätig sind, und strikte personelle Konsequenzen im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit. Solange keine entsprechende Klärung der im Raum stehenden Vorwürfe erfolgt, hat das Brandenburger Justizwesen für ehemalige politisch Verfolgte seine Glaubwürdigkeit verloren.“

Der UOKG-Bundesvorsitzende Rainer Wagner wird sich heute in dieser Angelegenheit mit einem Schreiben an Justizminister Schöneburg wenden, um die Dringlichkeit und Alternativlosigkeit der Forderungen zu unterstreichen.

Der Dachverband der Opfer des SED-Regimes hat sich in einem Schreiben an den Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung Berlin-Mitte, Herrn Ephraim Gothe, mit dem Anliegen gewandt, den Platz vor dem Bundesfinanzministerium in der Leipziger- Ecke Wilhelmstraße mit dem Namen „Platz des 17. Juni“ zu benennen.

Der bisher namenlose Platz war ein herausragender Ort des Aufstands vom 17. Juni 1953. Dort, vor dem damaligen „Haus der Ministerien“, versammelten sich die demonstrierenden Bauarbeiter am Vorabend des 17.Juni, um ihren Forderungen Gehör zu verschaffen.

Der Auffassung der UOKG zufolge spräche nichts gegen eine solche Umbenennung. „Schließlich“, so heißt es in dem Schreiben, „würde ein „Platz des 17. Juni“ an dieser Stelle die historische Dimension der Wilhelmstraße und ihrer Umgebung unterstreichen. In unmittelbarer Nähe der Topographie des Terrors und der ehemaligen Mauer, am Ort des ehemaligen Reichtsluftfahrtministeriums und späterem Haus der Ministerien der DDR, würde ein „Platz des 17. Juni“ deutlich auf einen großen Moment der deutschen Geschichte aufmerksam machen.“

Es wäre eine kleine Maßnahme mit großer Wirkung. Denn eine Umbenennung wäre „eine unschätzbar wertvolle Würdigung derjenigen, die damals mit ihrem Ruf nach Freiheit ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit riskiert haben,“ zumal es sich – anders als bei der „Straße des 17. Juni“ – um einen authentischen Ort handelt.

Auch dürften die Kosten einer solchen Umbenennung gering sein.

De im Rahmen des UOKG-Verbändetreffens am 26. und 27. März 2011 in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen versammelten Vertreter der Vereine und Aufarbeitungsinitiativen politisch Verfolgter aus der ehemaligen SBZ und der DDR verabschiedeten die folgende Resolution:

Die Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft unterstützen die Forderung der Brandenburger Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur Ulrike Poppe, der Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen 1945-1950 e.V. Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Gedenkstättenstiftung des Landes Brandenburg einzuräumen.

Sie unterstützen weiter die Forderung der Arbeitsgemeinschaft, die der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten durch Kabinettsbeschluss zur Verfügung gestellten Finanzmittel in einem erheblich größeren Umfang als bisher vogesehen für die Zugänglichmachung und Erläuterung der Zone 2 des ehemaligen sowjetischen Speziallagers Sachsenhausen (NKWD-Hochsicherheitsgefängnis) zu verwenden.

Die im Rahmen des UOKG-Verbändetreffens am 26. und 27. März 2011 in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen versammelten Vertreter der Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft verabschiedeten die folgende Resolution:

Gegen den ausdrücklichen Protest der beiden örtlichen Häftlings-Verbände, Freiheit e.V. und VOS e.V. Landesgruppe Thüringen, will das Thüringer Kultusministerium eine dem Ort nicht angemessene Dauerausstellung in der zukünftigen Gedenk- und Bildungsstätte in der Erfurter Andreasstraße installieren.

Eine Gedenkstätte in einem ehemaligen Untersuchungsgefängnis muss vor allem von denen getragen werden, die einst hier gelitten haben. Jedes Konzept für einen solchen Ort muss sich an der Akzeptanz derer messen, denen hier
staatlich verordnetes Unrecht zugefügt wurde. Das ist in Deutschland seit der Errichtung der ersten KZ-Gedenkstätten ein unbestrittener ethischer  Grundsatz.

Das galt bisher auch für alle Gedenkstätten in ehemaligen MfS-Gefängnissen. Das Thüringer Kultusministerium verletzt diesen Grundsatz.

Den Vertretern der ehemaligen politischen Gefangenen der MfS-U-Haftanstalt Andreasstraße wurde eine substanzielle Mitsprache bei der Erarbeitung des Konzeptes solange verweigert, bis sie ihren Austritt aus der „Arbeitsgruppe
Konzept Andreasstraße“ erklären mussten. Sie wären sonst für ein Konzept vereinnahmt worden, das das Thema Haft und politische Justiz marginalisiert, das die Aufbauleistung der Zeitzeugen an der Gedenkstätte in Erfurt ignoriert und ihnen auch in Zukunft keine Mitbestimmung zubilligt.

Wir halten es für einen Skandal und eine ethische Verirrung, dass die Regierung des Freistaates Thüringen annimmt, eine glaubwürdige Gedenkstätte gegen die Opfer des Ortes aufbauen zu können.

Es ist uns unverständlich, warum nicht die bisherigen Träger der Gedenkstättenarbeit ihre erfolgreiche Tätigkeit fortsetzen dürfen. Wir fordern, dass die Thüringer Haftopferverbände in der Konzeption und Führung der späteren Gedenkstätte eine leitende Position einnehmen.

Wir erklären uns mit unseren Kameraden in Erfurt solidarisch!

Wir erneuern das Angebot an die Landesregierung Thüringen, für eine Vermittlung in dem Konflikt bereit zu stehen.