Die vom Kabinett beschlossene Gesetzesvorlage aus dem Bundesministerium der Justiz kann nicht so bleiben wie sie jetzt ist!

Dazu Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG:

„Der Gesetzesentwurf in der jetzt vorliegenden Fassung ist ein Hohn zu Lasten der SED-Opfer. Abgesehen von der zu begrüßenden Dynamisierung der Opferrente ist eine Erhöhung des Grundbetrages notwendig, um die Inflationskosten der letzten 5 Jahre auszugleichen. Beim Thema Erleichterung bei der Beantragung und Anerkennung gesundheitlicher Haftfolgeschäden wird eine nachweislich nicht funktionierende Regelung nunmehr fortgeschrieben.“

Der Gesetzentwurf, so Dombrowski, wird den Regelungen im Einigungsvertrag nicht gerecht, der die Opfer der SED in die besondere Fürsorge des Staates stellt. Die Ausstattung des Härtefallfonds mit 1 Million Euro ist lächerlich gering. Im Gegensatz zur ausbleibenden Fürsorge des Staats für die SED-Opfer werden jährlich mehrere hundert Millionen Euro für die Pensionen der staatstragenden Kader der ehemaligen DDR aufgewendet.