14. Mai Bundesrat stimmt Verordnungen zu gesundheitlichen Folgeschäden zu
Wie bereits von uns angekündigt, hat der Bundesrat am 8. Mai 2026 den Verordnungen zur Konkretisierung der gesetzlichen Vermutungsregelungen im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, im Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und im Häftlingshilfegesetz zugestimmt. Damit ist der entscheidende Schritt erfolgt. Mit inhaltlichen Änderungen ist nun nicht mehr zu rechnen. Ausstehend ist nur noch die amtliche Verkündung. Nach den beschlossenen Verordnungstexten sollen die neuen Regelungen mit Wirkung vom 1. Juli 2025 in Kraft treten und damit rückwirkend ab diesem Zeitpunkt gelten.
Vorgesehen ist eine deutliche Erleichterung für Betroffene: Bei bestimmten schädigenden Ereignissen und bestimmten gesundheitlichen Schädigungen soll der ursächliche Zusammenhang künftig vermutet werden. Das kann die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden erheblich erleichtern und die Prüfung des ursächlichen Zusammenhangs in typischen Fallkonstellationen vereinfachen. Das gilt neben der bereits erwähnten rehabilitierten Freiheitsentziehung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz auch beispielsweise bei Maßnahmen zur Verhinderung der Flucht nach dem Häftlingshilfegesetz sowie bei Zersetzungsmaßnahmen nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz. Aus unserer Sicht erfassen die Verordnungen die wesentlichen einschlägigen Fallgruppen sowohl bei den schädigenden Ereignissen als auch bei den gesundheitlichen Schädigungen.
Wir begrüßen diese Entwicklung ausdrücklich. Bereits im Vorfeld hatten wir auf die geplanten Änderungen hingewiesen und konnten den Entstehungsprozess fachlich begleiten und unterstützen. Umso erfreulicher ist es, dass die Verordnungen nun die Zustimmung des Bundesrates erhalten haben. Auf der Webseite des Bundestages können die jeweiligen Bundesratsdrucksachen und die dazugehörigen Beschlüsse des Bundesrates eingesehen werden:
- HHG-Schädigungsverordnung und Beschluss
- VwRehaG-Schädigungsverordnung und Beschluss
- StrRehaG-Schädigungsverordnung und Beschluss
- Stellungnahme der UOKG von Dezember 2025
Text: Martina Kegel
