Im Rahmen der Mitgliederversammlung am Samstag, dem 18. November 2017 standen satzungsgemäß neue Vorstandswahlen an.
Dieter Dombrowski stellte sich nach seiner 2 jährigen Amtszeit erneut zur Wahl und wurde mit großer Mehrheit (85,7%) in seinem Amt bestätigt.
Auch Roland Lange wurde mit großer Mehrheit gewählt und ist damit alter wie neuer 1. stellvertretender Vorsitzender.
Bei dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden gab es eine Veränderung. Neu im Amt ist Carla Ottmann, die Ernst-Otto Schönemann ablöst.

Zum Vorstand gehören weiterhin als Beisitzer: Inge Bennewitz, Konstanze Helber, Sybille Krägel und Ernst-Otto Schönemann.

Freitag, den 17. November 2017 um 19:18 Uhr
Am gestrigen Abend (16.11.2017) hat der Landtag Brandenburg einstimmig einen Antrag zur Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze beschlossen (Drucksache 6/7585).
Ziel ist es,

  • den Zugang zu monatlichen Unterstützungsleistungen insbesondere beim Renteneintritt zu verbessern und den Kreis der Berechtigten zu erweitern,
  • die Beweiserleichterung bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden zu verbessern und
  • die Frist für das Auslaufen der Rehabilitierungsgesetze aufzuheben.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) und Vizepräsident des Landtags Brandenburg:
„Mir war es ein ganz besonderes Anliegen, dass dieser Antrag in den Landtag eingebracht wird. Umso mehr freue ich mich, dass der Antrag nun auch einstimmig beschlossen wurde. Die soziale Lage der Betroffen ist oftmals aufgrund ihrer Schicksale sehr schlecht. Ihnen gebührt eine weitreichendere Unterstützung. Allen voran muss aber endlich die Befristung bis zum 31.12.2019 ersatzlos gestrichen werden. Der Aufarbeitung darf kein zeitlicher Riegel vorgeschoben werden. Alle Parteien im Bundestag sprechen sich für eine Entfristung aus, dennoch geschieht nichts. Mit diesem Antrag wollen wir nun den Weg über eine Bundesratsinitiative gehen.“

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftstelle der UOKG: 030/55779351; info@uokg.de

Berlin / Prag, den 8. November 2017. Anlässlich des 28. Jahrestages des Falls der Mauer am 9. November 1989 rufen die Platform of European Memory and Conscience (Plattform für das Gedenken und Gewissen Europas) und die UOKG ehemalige Flüchtlinge der DDR, welche bei ihrer Flucht über die Tschechoslowakei in den Westen festgenommen worden sind, vor tschechischen und slowakischen Gerichten Rehabilitierungen und Entschädigungen zu beantragen.

In dem Glauben, dass die tschechoslowakische Grenze weniger stark bewacht sei als die innerdeutsche Grenze, reisten viele tausend DDR-Bürger zur Zeit des Kommunismus in die Tschechoslowakei, um von dort aus zu versuchen, den Eisernen Vorhang zu überqueren. Einige waren erfolgreich, andere sind leider bei dem Versuch ums Leben gekommen. Diejenigen, die festgenommen worden sind, wurden inhafiert und an die Stasi ausgeliefert.

Im Fall von Hartmut Tautz gelang in diesem Jahr der Durchbruch. Der 18-jährige Abiturient aus Magdeburg wurde bei seinem Versuch, im Jahr 1986 die Grenze zwischen der Tschechoslowakei und Österreich zu überwinden, von Wachhunden der tschechoslowakischen Grenztruppen so stark angegriffen, dass er seinen schweren Verletzungen kurze Zeit später erlag. Hartmut Tautz wurde imMärz 2017 von dem Bezirksgericht I in Bratislava rehabilitiert und der Familie wurde eine Entschädigung zugesprochen.

Basierend auf diesem Fall rufen die Platform of European Memory and Conscience und die UOKG Betroffene auf, vor tschechischen und slovakischen Gerichten eine Rehabilitierung und Entschädigung zu beantragen.

Betroffene mit einem Interesse an einem entsprechenden juristischen Vorgang sollen sich bitte an die Adresse justice@memoryandconscience.eu wenden. (mehr …)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kameradinnen und Kameraden,
wir möchten Sie herzlich zum zweiten UOKG-Verbändetreffen des Jahres 2017 nach Berlin einladen.

Unsere Schwerpunktthemen an diesem Wochenende lauten:

„Historische, rechtliche und psychologische Hintergründe des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen in der DDR“
und
„Warum haben es SED-Opfer so schwer, in den Medien Beachtung zu finden?“

Die Tagung findet in der Gedenkstätte Normannenstraße, Haus 1 (Stasi-Museum) Ruschestr. 103, 10365 Berlin, Raum 418 statt.

Bitte benutzen Sie den separaten Eingang, der sich ca. 20 Meter links neben dem zentralen Museumseingang befindet. Dort ist ein Lift vorhanden, mit dem Sie in die 4. Etage fahren können, wo sich der Veranstaltungsraum befindet.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dieter Dombrowski

Programmablauf

Sonnabend, 18. November 2017

Beginn: 13.00 Uhr:
Begrüßung und Einführung in die Veranstaltung
Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender
Roland Jahn, BStU
Maria Nooke, LAkD Brandenburg

13.30 Uhr:
Vorstellung der Expertise „Historische, rechtliche und psychologische Hintergründe des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen in der DDR“
Dr. Christian Sachse, Stefanie Knorr, Benjamin Baumgart
Die Studie wurde von der unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Auftrag gegeben und am 11. Oktober 2017 beim öffentlichen Hearing in Leipzig vorgestellt.

15:00 Uhr
Pause mit Kaffee und Brötchen

16:00 Uhr
Mitgliederversammlung (nicht öffentlich)

Ende: ca. 18:30 Uhr

Sonntag, 19. Novmber 2017

10:00 Uhr
„Warum haben es SED-Opfer so schwer, in den Medien Beachtung zu finden?“
Dr. Tomas Kittan
Dr. Tomas Kittan ist Redakteur bei der BZ und BILD. Er zeigt seit vielen Jahren beruflich sowie ehrenamtlich großes Engagement für Betroffene von SED-Unrecht.

Im Anschluss:
– Aus den Verbänden
– Ausblick auf das nächste UOKG-Verbändetreffen

Ende: ca. 12:30 Uhr

Siehe auch Einladungsschreiben im Anhang!

Am 4. November 1992 trat das 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz in Kraft. Die UOKG hatte sich dafür sehr stark gemacht und begrüßte sodann die Möglichkeit für die Betroffenen sich nunmehr offiziell für die zu Unrecht erlittene Haftstrafe rehabilitieren zu lassen.
Das 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz war ein wichtiger Schritt für die Aufarbeitung der SED-Diktatur. Es folgten noch ein zweites und ein drittes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz. Auch diese tragen zu einer erfolgreichen Aufarbeitung bei. Dennoch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze viele Opfergruppen nicht oder nicht ausreichend auffangen.
Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):
„Neben dem Licht gibt es auch viel Schatten. Natürlich sind die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze eine gute Sache, dennoch sind sie an vielen Stellen noch verbesserungsbedürftig. Haftfolgeschäden müssen anerkannt werden. Verfolgte Schüler benötigen einfach mehr Unterstützung. Unterbringungen in Spezialheimen bedürfen einer Rehabilitierung. Betroffene von Zwangsadoptionen müssen endlich Berücksichtigung finden. Dies um nur einige Baustellen zu nennen. Aber allen voran muss endlich die Befristung bis zum 31.12.2019 ersatzlos gestrichen werden. Alle Parteien sprechen sich für eine Entfristung aus, dennoch geschieht nichts. Dies ist eine Respektlosigkeit gegenüber allen Betroffenen und zeigt, welchen Stellenwert die Aufarbeitung der SED-Diktatur in unserer Gesellschaft einnimmt.“

Ansprechpartner: UOKG-Geschäftsstelle; 030/55779351; info@uokg.de

Siehe auch: Thema der Deutschen Welle vom 4.11.2017: Opfer der DDR-Justiz kämpfen um ihr Recht