Am Montag, dem 13. Juli 2015 lud der Brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke Opfer sowjetischer Internierungen der Jahre 1945 bis 1950 zu einem Ehrenempfang 200 Opfer russischer Speziallager an den Templiner See ein.

Die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft dankt dem Brandenburgischen Ministerpräsidenten ausdrücklich für diese Ehrung der Opfer der vor 70 Jahren errichteten sowjetischen Speziallager, zumal es auch 25 Jahre nach dem Untergang der SED-Diktatur leider immer wieder Stimmen gibt, die versuchen, die verbrecherische Internierungspraxis des sowjetischen Geheimdienstes NKWD zu rechtfertigen. So erklärte erst vor wenigen Tagen noch der Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten in Sachsenhausen, Günther Morsch, dass „die Fakten über die Entnazifizierungslager (…) von der Politik ignoriert und die Insassen pauschal zu Opfern erklärt“ würden.

Die Union der Opferverbände dankt dem Brandenburgischen Ministerpräsidenten nicht zuletzt auch dafür, dass er zwei im damaligen Ost-Brandenburg als junge Mädchen internierte und später zur jahrelangen Zwangsarbeit in die UdSSR deportierte Frauen zu diesem Ehrenempfang eingeladen hat.

Diese Opfergruppe ist bislang von der Politik leider sträflich vernachlässigt worden. Die meisten Zivildeportierten haben in ihrem Leben nie eine Entschädigung für das ihnen widerfahrene Unrecht erhalten.

HINTERGRUND | Fotos Empfang | Kongress

Forderung nach Aberkennung von an der Juristischen Hochschule des MfS und der Offiziershochschule der Grenztruppen Suhl erworbenen akademischen Graden

Die im Rahmen des UOKG-Verbändetreffens am 27. und 28. Juni 2015 versammelten Mitgliedsvereine unterstützen nachdrücklich die in einer Petition vorgebrachte Forderung nach

Aberkennung der durch die Juristische Hochschule des MfS Potsdam-Golm und die Offiziershochschule der Grenztruppen Suhl verliehenen akademischen Grade. An der Juristischen Hochschule des MfS erarbeitete man in Dissertationen psychologisch fundierte Maßnahmepläne zur Zersetzung potentieller politischer Gegner.

An die Offiziershochschule der Grenztruppen delegierte das MfS jährlich dutzende Kader zum Studium. Die Hochschule diente der Ausbildung von Kommandeuren für Einheiten der Grenztruppen der DDR und von Politoffizieren. Die Anleitung und Führung militärischer Kräfte zur gewaltsamen Verhinderung von Fluchtversuchen stand im Mittelpunkt.

Träger auf dieser Basis erworbener akademischer Grade dürfen keinen Vertrauensschutz gemäß den Regelungen des Einigungs- vertrages genießen. Eine nachträglich Änderung des Einigungsvertrages ist zwingend erforderlich, die besagt, dass das Recht auf Führung in der DDR erworbener, staatlich verliehener akademischer Titel in den Fällen aberkannt werden kann, in denen die Weiterführung der Titel mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar ist.