Stasi-Mitarbeiter beim BStU: „Die Stasi-Opfer erfüllt das mit tiefer Abscheu“

Stasi Mitarbeiter in der Jahn-Behörde planen eine gemeinsame Klage
UOKG: „Die Stasi-Opfer erfüllt diese Dreistigkeit mit tiefer Abscheu“

Die 47 noch in der Stasi-Unterlagenbehörde beschäftigten Stasi-Mitarbeiter sollen nach der jüngsten Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes nicht mehr in der Behörde beschäftigt werden dürfen. Für den Fall einer Versetzung haben sie bereits eine Sammelklage angedroht. Dies löst bei den Opfern des SED-Regimes Empörung aus.

Rainer Wagner, Vorsitzender des Dachverbands der SED-Opfer, erklärt hierzu:

“Dass die ehemaligen Stasi-Gehilfen nun ihre Pfründe in der Stasi-Unterlagenbehörde verteidigen, erfüllt uns mit tiefer Abscheu. Dieses Verhalten ist dreist. Diese Menschen haben einem Apparat gedient, der seine Gegner mit psychischer und physischer Zersetzung drangsaliert und zerstört hatte. Sie sollten dankbar sein, dass der Rechtsstaat Ihnen eine komfortable Versetzungsregelung bietet. Denn eigentlich sollte man sie auf die Straße setzen.“

Dass es sich bei den Betroffenen nur um niedere Stasi-Chargen gehandelt hat, macht die Sache für Wagner nicht besser:

“Schon die Vorstellung, möglicherweise am Eingang der Jahn-Behörde von Stasi-Pförtnern in Ledersesseln empfangen zu werden, kann für Opfer der SED-Diktatur schwer traumatisierend sein. Darüber sollten auch einmal jene Politiker nachdenken, die ständig Partei für die Stasi-Gehilfen ergreifen, als wären eigentlich diese die Opfer.

Außerdem bringen diese Leute die gesamte Behörde in Generalverdacht – dies übrigens nicht erst seit Roland Jahns Versuch, dass Problem zu lösen. Denn schon frühere, behördeninterne Versuche unter Marianne Birthler mussten scheitern, da im Personalrat und der EDV frühere Stasimitarbeiter starken Einfluss nehmen konnten.“

Ansprechpartner: UOKG-Geschäftsstelle, 030 / 55 77 93 -51, -52, 53

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