DDR-Flüchtlingsrenten – offener Brief der IEDF an Bundeskanzlerin und Bundestagspräsidenten

Bundesbürger rückwirkend wieder zu DDR-Bürgern gemacht!
Dachverband der SED-Opfer unterstützt die Forderung nach einer gerechten Rentenregelung für DDR-Übersiedler

Die Interessengemeinschaft der ehemaligen DDR-Flüchtlinge (IEDF) hat sich mit einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin gewandt. Die Kanzlerin wird aufgefordert, im Interesse der Rechtsklarheit einen Normkontrollantrag bei dem Bundesverfassungsgericht zu stellen. Es geht im Kern um die Frage, ob die anlässlich der Herstellung der deutschen Einheit verfügte Rückabwicklung der unter dem Schirm des Grundgesetzes erfolgten Eingliederung der DDR-Flüchtlinge durch das Grundgesetz gedeckt ist.

Der Dachverband der SED-Opfer (UOKG) steht hinter dieser Forderung. Rainer Wagner, Bundesvorsitzender der UOKG, der das Schreiben mit unterzeichnet hat, hierzu:

“Hier wurden Bundesbürger rückwirkend wieder zu DDR-Bürgern gemacht. Entgegen aller rechtsstaatlicher Garantien erwarten Tausende Bürger eine böse Überraschung in ihrem Rentenbescheid. Es ist höchste Zeit, dass das geltende Rentenrecht auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft wird.“

Hintergrund ist folgender Sachverhalt: Bei der Eingliederung der DDR-Übersiedler wurde ihr DDR-Erwerbsleben nach bundesdeutschem Recht bewertet. Im Zuge der Wiedervereinigung wurden die Bewertungen kurzerhand rückgängig gemacht. Ihre Rentenkonten wurden rückwirkend gelöscht und einer Neubewertung nach den Maßgaben des für den Beitritt der DDR geschaffenen RÜG unterzogen. Dies führt zu Renteneinbußen von zum Teil mehreren hundert Euro.

Anlage: