Vor dem Hintergrund der geplanten Umgestaltung des Altmarkts in Zeitz hat sich der Vorsitzende des Dachverbands der SED – Opfer, Rainer Wagner, vergangene Woche in einem Schreiben an den Oberbürgermeister und den Stadtrat der Domstadt gewandt.
In dem Schreiben fordert der Dachverband, dass nach der geplanten Umgestaltung allen Opfern von Gewaltherrschaft gedacht werden soll. Dabei bezieht sich die UOKG auf einen Stadtratsbeschluss der Stadt Zeitz aus dem Jahr 1993, demzufolge die Inschrift des Denkmals für die Opfer des Faschismus aus dem Jahr 1950 geändert werden sollte. Statt „Den Opfern des Faschismus“ sollte es heißen „Den Opfern von Gewaltherrschaft“.
Dieser Stadtratsbeschluss wurde zwar bereits 1993 umgesetzt, jedoch auf Betreiben des damaligen Oberbürgermeisters rasch wieder rückgängig gemacht, nachdem eine als linksextremistisch eingestufte Organisation Druck ausgeübt hatte.

Stadt der Verbrennung von Pfarrer Oskar Brüsewitz
Besonders erinnerte Wagner in dem Schreiben an „die besondere Verantwortung der Stadt Zeitz für einen angemessenen Umgang mit der DDR – Vergangenheit.“ Denn nicht nur gehörte Zeitz bis 1989 zum Wahlkreis des Stasi-Chefs Erich Mielke. Darüber hinaus erlangte Zeitz in der DDR traurige Berühmtheit als der Ort, in dem sich 1976 der Pfarrer Oskar Brüsewitz aus Protest gegen die Unterdrückung in der DDR selbst verbrannt hatte.
„Dieser besonderen Verantwortung“, so heißt es in dem Brief weiter, „würde die Stadt gerecht, wenn sie den damals gefassten Stadtratsbeschluss in die Tat umsetzt.“

Wie aktuellen Meldungen zu entnehmen war, gelten 152 Angestellte des Brandenburger Justizwesens als stasi-belastet. Die Zahl liegt damit fast doppelt so hoch, wie bisher angenommen. Der UOKG-Bundesvorsitzende Rainer Wagner erklärt dazu:

„Die Äußerungen des Justizministers Schöneburg, eine erneute Überprüfung dieser belasteten Mitarbeiter werde nicht veranlasst, da keine neuen Erkenntnisse vorliegen, ist unbefriedigend. Durch die BStU wird stetig neues Aktenmaterial erschlossen, eine erneute Personalüberprüfung im Rahmen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes ist daher dringend angeraten.“

Ein ebenso verantwortungsvoller Umgang mit dem Thema einer möglichen MfS-Vergangenheit muss auch auf kommunaler Ebene praktiziert werden. So sollte in Hinblick auf den ebenfalls gestern in den Medien dargestellten Fall des OB-Kandidaten in der Stadt Brandenburg an der Havel, Norbert Langerwisch, eine erneute Einschätzung der Sachlage vorgenommen werden, wenn neues, eine MfS-Verstrickung nahelegendes Aktenmaterial existiert. Waren diese Unterlagen dem unabhängigen Gremium, das eine Überprüfung der Brandenburger Stadtverordneten vorgenommen hatte, noch nicht zugänglich, so ist die bisherige Einschätzung obsolet und eine entsprechende Konsequenz um der politischen Hygiene willen unabdingbar.“

Die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) begrüßt die sofortige Suspendierung des Leiters der Polizeiwache Cottbus, Uwe Skalske. Dies ist ein erster notwendiger Schritt.

Der frühere Untersuchungsführer der DDR-Staatssicherheit, der von Häftlingen Geständnisse erpresste und das wahre Ausmaß seiner MfS-Tätigkeit jahrelang verschwieg, ging mit menschenverachtenden Methoden gegen politisch-unangepasste Menschen vor und trägt damit die Verantwortung für deren Inhaftierung.

Wir fordern die Verantwortlichen auf, alle arbeitsrechtlich möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um dem einstigen Stasi-Vernehmer zukünftig alle Leitungsfunktionen dauerhaft zu entziehen.

Rainer Wagner
UOKG-Bundesvorsitzender

Kommunismus-Opfer begrüßen die Forderung Roland Jahns nach einem zentralen Opferdenkmal

Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, will sich für ein zentrales Denkmal für alle politisch Verfolgten in der DDR einsetzen. Gegenüber der Schweriner Volkszeitung sagte er: «Wir brauchen einen zentralen Ort, der uns zur Auseinandersetzung mit der DDR-Diktatur provoziert.»
Die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft UOKG und die seit 2008 bestehende Initiative zur Errichtung eines Mahnmals zum Gedenken an die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft begrüßen die Äußerungen Jahns.

Der Vorsitzende der Initiative Mahnmal und stellvertretende UOKG-Bundesvorsitzende Ernst-O. Schönemann erklärt:

„Wir freuen uns außerordentlich, dass der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen Roland Jahn wie wir ein zentrales Denkmal für die Opfer der kommunistischen Diktatur für notwendig erachtet. Wir Opfer vermissen ein solches Denkmal schmerzlich, denn leider wurden wir von der Politik in der Vergangenheit oft nicht wahrgenommen. Viele von uns sind bis heute sogar ohne Entschädigung geblieben. In einem zentralen Denkmal für die Opfer des Kommunismus sehen wir sowohl eine späte politische als auch moralische Rehabilitierung“.

 

Die rbb-Sendung „Klartext“ deckte gestern den Fall der MfS-belasteten Richterin Irina Weiße auf, die am Sozialgericht Neuruppin tätig ist und dort auch Entscheidungen über „Streitsachen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz“ fällt. Das Brandenburger Justizministerium reagierte darauf mit der Feststellung: „Die Brandenburgische Richterschaft ist aus Sicht des Justizministers des höchsten Vertrauens wert.“

Hierzu erklärt der UOKG-Bundesvorsitzende Rainer Wagner: „Es ist ein erschütternder Skandal, dass Juristen mit MfS-Vergangenheit Recht über DDR-Opfer sprechen dürfen. Die UOKG fordert die Offenlegung der Namen von stasibelasteten Personen, die im Brandenburger Justizdienst tätig sind, und strikte personelle Konsequenzen im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit. Solange keine entsprechende Klärung der im Raum stehenden Vorwürfe erfolgt, hat das Brandenburger Justizwesen für ehemalige politisch Verfolgte seine Glaubwürdigkeit verloren.“

Der UOKG-Bundesvorsitzende Rainer Wagner wird sich heute in dieser Angelegenheit mit einem Schreiben an Justizminister Schöneburg wenden, um die Dringlichkeit und Alternativlosigkeit der Forderungen zu unterstreichen.

Der Dachverband der Opfer des SED-Regimes hat sich in einem Schreiben an den Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung Berlin-Mitte, Herrn Ephraim Gothe, mit dem Anliegen gewandt, den Platz vor dem Bundesfinanzministerium in der Leipziger- Ecke Wilhelmstraße mit dem Namen „Platz des 17. Juni“ zu benennen.

Der bisher namenlose Platz war ein herausragender Ort des Aufstands vom 17. Juni 1953. Dort, vor dem damaligen „Haus der Ministerien“, versammelten sich die demonstrierenden Bauarbeiter am Vorabend des 17.Juni, um ihren Forderungen Gehör zu verschaffen.

Der Auffassung der UOKG zufolge spräche nichts gegen eine solche Umbenennung. „Schließlich“, so heißt es in dem Schreiben, „würde ein „Platz des 17. Juni“ an dieser Stelle die historische Dimension der Wilhelmstraße und ihrer Umgebung unterstreichen. In unmittelbarer Nähe der Topographie des Terrors und der ehemaligen Mauer, am Ort des ehemaligen Reichtsluftfahrtministeriums und späterem Haus der Ministerien der DDR, würde ein „Platz des 17. Juni“ deutlich auf einen großen Moment der deutschen Geschichte aufmerksam machen.“

Es wäre eine kleine Maßnahme mit großer Wirkung. Denn eine Umbenennung wäre „eine unschätzbar wertvolle Würdigung derjenigen, die damals mit ihrem Ruf nach Freiheit ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit riskiert haben,“ zumal es sich – anders als bei der „Straße des 17. Juni“ – um einen authentischen Ort handelt.

Auch dürften die Kosten einer solchen Umbenennung gering sein.