Stasi Mitarbeiter in der Jahn-Behörde planen eine gemeinsame Klage
UOKG: „Die Stasi-Opfer erfüllt diese Dreistigkeit mit tiefer Abscheu“

Die 47 noch in der Stasi-Unterlagenbehörde beschäftigten Stasi-Mitarbeiter sollen nach der jüngsten Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes nicht mehr in der Behörde beschäftigt werden dürfen. Für den Fall einer Versetzung haben sie bereits eine Sammelklage angedroht. Dies löst bei den Opfern des SED-Regimes Empörung aus.

Rainer Wagner, Vorsitzender des Dachverbands der SED-Opfer, erklärt hierzu:

“Dass die ehemaligen Stasi-Gehilfen nun ihre Pfründe in der Stasi-Unterlagenbehörde verteidigen, erfüllt uns mit tiefer Abscheu. Dieses Verhalten ist dreist. Diese Menschen haben einem Apparat gedient, der seine Gegner mit psychischer und physischer Zersetzung drangsaliert und zerstört hatte. Sie sollten dankbar sein, dass der Rechtsstaat Ihnen eine komfortable Versetzungsregelung bietet. Denn eigentlich sollte man sie auf die Straße setzen.“

Dass es sich bei den Betroffenen nur um niedere Stasi-Chargen gehandelt hat, macht die Sache für Wagner nicht besser:

“Schon die Vorstellung, möglicherweise am Eingang der Jahn-Behörde von Stasi-Pförtnern in Ledersesseln empfangen zu werden, kann für Opfer der SED-Diktatur schwer traumatisierend sein. Darüber sollten auch einmal jene Politiker nachdenken, die ständig Partei für die Stasi-Gehilfen ergreifen, als wären eigentlich diese die Opfer.

Außerdem bringen diese Leute die gesamte Behörde in Generalverdacht – dies übrigens nicht erst seit Roland Jahns Versuch, dass Problem zu lösen. Denn schon frühere, behördeninterne Versuche unter Marianne Birthler mussten scheitern, da im Personalrat und der EDV frühere Stasimitarbeiter starken Einfluss nehmen konnten.“

Ansprechpartner: UOKG-Geschäftsstelle, 030 / 55 77 93 -51, -52, 53

Leserbriefe:
Lutz Rathenow „Verhöhnung der Verfolgten“
Prof. Günter Morsch „Wandel der Erinnerungskultur“

UOKG-Kongress fordert die vollständige Rehabilitierung der an der innerdeutschen
Grenze Zwangsausgesiedelten

Aus Anlass des 50. Jahrestages der letzten großen Zwangsaussiedlung (Deportation) aus den innerdeutschen Grenzgebieten durch die damaligen DDR – Behörden veranstaltete die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft am 24. September 2011 ihren diesjährigen Kongress im Roten Rathaus zu Berlin. Hier beschlossen die Teilnehmer der Veranstaltung gemeinsam mit den anwesenden Vertretern der Opferverbände folgende Erklärung:

Wir verlangen die vollständige Rehabilitierung und die Anerkennung der daraus hervorgekommenen gesundheitlichen Schäden der Betroffenen. Wir sehen in den Zwangsaussiedlungen von mindestens 12 000 Menschen in Friedenszeiten eine schwere Menschenrechtsverletzung, die sogar nach der damaligen DDR Verfassung widerrechtlich war und die zu den schwersten Verbrechen von Staaten gegenüber ihren Bürgern zählt. Unser heutiger Rechtsstaat muss für die damals Betroffenen endlich seiner Fürsorgepflicht nachkommen.

Da die Deportationen die Biographien der Betroffenen erheblich beschädigt hatten, ist eine wirkliche Rehabilitation nur durch eine Aufnahme in die Opferrentenregelung für die ehemaligen politischen Häftlinge (3. SED-Unrechtsbereingungsgesetz), glaubwürdig und wirksam.

Die durch Studien nachgewiesenen gesundheitlichen Schäden, insbesondere jene psychischer Art, müssen als verfolgungsbedingte Leiden anerkannt werden. Die Anerkennung muss durch Beweislastumkehr erfolgen, da jede andere Regelung wirklichkeitsfremd und wirkungslos wäre.

 

Zwischen 1961 und 1989 versuchten viele DDR-Bürger, über die bulgarische Grenze in den Westen zu fliehen. Bei diesen Fluchtversuchen wurde eine unbekannte Anzahl von ihnen erschossen.

Der Bundesvorsitzende der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Rainer Wagner, erklärt dazu: „Erst ab Mitte der 80er Jahre wurden sterbliche Überreste in die DDR zurückgeführt. Wir gehen allerdings heute von mindestens 20-30 Verstorbenen aus, deren sterbliche Überreste noch in Bulgarien sein müssen und deren Schicksal der Aufklärung bedarf.
Wir bitten die Verantwortlichen der Republik Bulgarien um die Übersendung entsprechender Namenslisten sowie um wohlwollende Unterstützung der Aufklärung und Rückführung der Vermissten in die Bundesrepublik“.

Die Regierungskoalition hat vorgeschlagen, im Stasi-Unterlagengesetz zu verankern, dass frühere Stasi-Mitarbeiter nicht mehr in der Jahn-Behörde beschäftigt werden dürfen. Diejenigen,
welche derzeit in der Behörde arbeiten, sollen auf andere Posten in der Bundesverwaltung versetzt werden.

Der Vorsitzende des Dachverbands der SED-Opfer, Rainer Wagner erklärt hierzu:
“Wir stehen hinter dem Vorschlag. Für uns Opfer ist es eine unerträgliche Vorstellung, dass ehemalige Stasi-Mitarbeiter in jener Behörde arbeiten, die unsere Akten verwaltet. Durch den
jüngsten Vorschlag könnte das Problem in ordentlicher Weise gelöst werden. Im Gegensatz zu der Opposition meinen wir, dass nichts gegen eine Regelung im Stasi-Unterlagengesetz spräche. Es wäre ein rechtsstaatlich sauberer Weg, der wegen der geplanten Versetzung der Mitarbeiter in andere Behörden zudem sozial ausgewogen wäre.“

Mecklenburg-Vorpommern: Dachverband der SED-Opfer empfiehlt SPD zur Fortsetzung der Koalition mit der CDU

Die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft hat Ministerpräsident Erwin Sellering zum Wahlsieg der SPD bei den gestrigen Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern gratuliert. In einem persönlichen Schreiben an Sellering legte der Bundesvorsitzende der UOKG, Rainer Wagner, ihm und der SPD nahe, die bewährte Koalition mit der CDU als demokratischer Partei fortzusetzen. Wörtlich schreibt Wagner:

„Als ehemals politisch Verfolgter der SED-Diktatur möchte ich Ihnen den dringenden Rat geben, die bewährte Koalition mit der CDU als demokratischer Partei fortzusetzen. Gerade die jüngsten Entwicklungen in der Linkspartei haben gezeigt, dass es sich um eine extremistische Partei handelt, die nicht für eine Regierungskoalition in Frage kommen kann. Noch zu Beginn des Jahres sinnierte die Linksparteivorsitzende Gesine Lötzsch über ‚Wege zum Kommunismus’.

Dem kubanischen Diktator Fidel Castro gratulierte der Parteivorstand erst vor wenigen Tagen huldvoll zum 85. Geburtstag. Und am 13. August, dem 50. Jahrestag des Mauerbaus, weigerten sich prominente Mitglieder der Linkspartei demonstrativ, den Maueropfern ihren Respekt zu erweisen. Die SED-Opfer müssten daher die Bildung einer Regierungskoalition aus Ihrer SPD und der früheren DDR-Staatspartei als Affront empfinden.“

Wie jüngst bekannt wurde, ist in der Stiftung Sächsische Gedenkstätten ein Mitarbeiter tätig, der im Jahr 1988 aktiven Wehrdienst als „Dienst auf Zeit“ bei der Wach- und Sicherungseinheit der Bezirksverwaltung des Ministeriums für Staatssicherheit in Dresden geleistet hat. In seinem Einstellungsfragebogen hatte er seinerzeit aber noch jeglichen Kontakt zum MfS verneint und noch nicht einmal die Frage nach der Zugehörigkeit zu den bewaffneten Organen der DDR erwähnt.

Der Bundesvorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft, Rainer Wagner, erklärt:
„Der Vertrauensbruch, den der Mitarbeiter der Stiftung Sächsische Gedenkstätten begangen hat, ist erheblich. Eine Weiterbeschäftigung ist daher unzumutbar, gerade weil die Institution mit der Aufarbeitung der SED- und
Stasi-Vergangenheit betraut ist. Die SED-Opfer fordern als Mindestlösung die Versetzung der betreffenden Person in eine andere Behörde.
Der Fall zeigt auch mit aller Deutlichkeit, wie dringlich die Einführung von Gremienüberprüfungen ist. Nur so können sich insbesondere Aufarbeitungsinstitutionen wirksam vor bislang unerkannten ehemaligen Stasi-Mitarbeitern schützen und ihr Ansehen und ihre Integrität wahren.“