05 Dez Erhöhung der besonderen Zuwendung für Haftopfer
UOKG: „Tropfen auf dem heißen Stein“
Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Abend eine Erhöhung der besonderen Zuwendung für Haftopfer um 50 € sowie der Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte um 30 € beschlossen.
Der UOKG-Bundesvorsitzende Rainer Wagner zeigt sich hiervon enttäuscht:
„Die Erhöhung war längst notwendig, da die Inflation der letzten Jahre die Kaufkraft der bisherigen Opferrente bereits erheblich reduziert hatte. Jedoch ist eine nur einmalige Erhöhung lediglich ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Denn da kein regelmäßiger Inflationsausgleich vorgesehen ist, wird auch diese Erhöhung schon bald wieder von der Inflation aufgefressen werden.
Viele Betroffene empfinden die erste Aufstockung nach sieben Jahren als Almosen. Unsere Forderungen, insbesondere nach der Aufnahme bisher nicht berücksichtigter Opfergruppen wie der Opfer von Zersetzung, Zwangsadoptionen, Zwangsaussiedlungen sowie der verfolgten Schüler und in russische Zwangsarbeit verschleppten Frauen blieben ungehört. Dieses enttäuschende Ergebnis hat seine Ursache offensichtlich in dem Desinteresse der Politik an unseren Anliegen. Die Art und Weise, wie das Thema behandelt wurde, machte den Eindruck, als handle es sich für die Verantwortlichen um eine lästige Pflicht. Es gab im Vorfeld vom zuständigen Justizministerium keinerlei Rücksprache mit den Betroffenen. Die Verabschiedung des Gesetzes erfolgte ohne Debatte zu spätabendlicher Stunde. Dieses offensichtliche Desinteresse und die weitere Ausgrenzung ganzer Opfergruppen kann bei Betroffenen zu neuer Retraumatisierung und Verbitterung über unser demokratisches Gemeinwesen führen.“
Hoffnung macht Wagner aber ein Entschließungsantrag, nach welchem die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, Betroffenen eine mündliche Anhörung einzuräumen, einen Gutachterpool einzurichten sowie eine Entfristung der Rehabilitierungsgesetze zu prüfen. Wagner hierzu: „Das ist ein gutes Zeichen. Die Politik hat erkannt, dass noch einiges zu tun ist.“