Bessere Anerkennung von Gesundheitsschäden: UOKG fordert Nachbesserungen bei neuen Reha-Verordnungen

Die Aufarbeitung von SED-Unrecht ist für viele Betroffene noch lange nicht abgeschlossen – besonders wenn es um die Anerkennung gesundheitlicher Folgen von Haft und Repression geht. Nun liegen Entwürfe für zwei neue Verordnungen vor, die die Definition schädigender Ereignisse im Rahmen des Strafrechtlichen (StrRehaG) und Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG) präzisieren sollen. Ziel soll es sein, die vorgenannten Folgen leichter nachweisbar zu machen.

Die UOKG begrüßt in einem aktuellen Schreiben an das Bundesministerium der Justiz ausdrücklich, dass der Gesetzgeber die Betroffenenverbände frühzeitig in das Verfahren einbindet. Dennoch sehen wir bei den vorliegenden Referentenentwürfen noch einen deutlichen Anpassungs- und Klärungsbedarf, damit die neuen Regelungen in der Praxis nicht ins Leere laufen.

In einer detaillierten Expertise, an der die Juristin der Beratungstelle Martina Kegel und unser wissenschaftlicher Berater Dr. Christian Sachse mitwirkten, werden konkrete Schwachstellen benannt. Kritik übt die UOKG etwa an starren Zeitgrenzen sowie an der unzureichenden Berücksichtigung bestimmter physischer Schäden. Zudem weist die Expertin Anne Maltusch auf die Notwendigkeit hin, die komplexen Langzeitfolgen der „Zersetzung“ durch das MfS stärker als bisher medizinisch und rechtlich zu erfassen.

Die UOKG freut sich auf einen weiterführenden fachlichen Austausch mit dem Ministerium, um diese Lücken noch vor Inkrafttreten der Verordnungen zu schließen, damit den Belangen der Betroffenen von SED-Unrecht besser Genüge getan wird.

Die vollständige Stellungnahme der UOKG mit allen juristischen und wissenschaftlichen Einwänden finden Sie hier als PDF auf der Seite zum Download.

Foto: gemini KI