
15. Okt. Erfolg vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin – Rechte von Betroffenen gestärkt
Ein Betroffener, der in der DDR zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, konnte mit Unterstützung der juristischen Beratungsstelle der UOKG einen wichtigen Erfolg erzielen. Der Verfassungsgerichtshof Berlin gab seiner Verfassungsbeschwerde statt und stellte fest, dass das Kammergericht den Sachverhalt nicht ausreichend von Amts wegen aufgeklärt hatte. Statt sich eigenständig mit den Hinweisen auf eine politische Mitursächlichkeit zu befassen, hatte es im Wesentlichen auf die Feststellungen der DDR-Justiz zurückgegriffen.
Der Verfassungsgerichtshof betonte, dass Gerichte verpflichtet sind, allen Hinweisen auf politische Hintergründe nachzugehen und sämtliche Möglichkeiten der Amtsermittlung auszuschöpfen. Für die Überzeugungsbildung genügt dabei eine überwiegende Wahrscheinlichkeit. Auch die Gesamtwürdigung vieler Umstände oder eine ungewöhnlich harte Strafe können entscheidende Hinweise sein.
Das Verfahren wurde an das Kammergericht zurückverwiesen. Dieses kann den Antrag zwar erneut ablehnen, muss dabei jedoch die Grundrechte des Betroffenen stärker berücksichtigen. Die Chancen auf eine Rehabilitierung haben sich damit spürbar verbessert.
Besonders hervorzuheben ist, dass es sich bereits um die dritte Verfassungsbeschwerde handelt, die von der juristischen Beratungsstelle der UOKG verfasst und beim Verfassungsgerichtshof Berlin eingereicht wurde – und alle drei waren erfolgreich. Dies zeigt nicht nur die Wirksamkeit der Arbeit der Beratungsstelle der UOKG, sondern macht auch deutlich, dass es bei den Rehabilitierungsgerichten erhebliche Defizite gibt.
Der Beschluss vom 25. Juni 2025 trägt das Aktenzeichen VerfGH 83/23. Die gesamte Entscheidung kann hier nachgelesen werden.
Text und Bild: Martina Kegel