
13. Mai Telefonsprechtag der Sächsischen Landesbeauftragten für Zwangsausgesiedelte am 21. Mai 2025
Am 1. Juli 2025 tritt das novellierte SED-Unrechtsbereinigungsgesetz in Kraft. Es bringt wichtige Verbesserungen für ehemals politisch Verfolgte – auch für die Zwangsausgesiedelten. Menschen, die aus dem Gebiet der innerdeutschen Grenze zwangsweise umgesiedelt wurden, haben künftig Anspruch auf eine einmalige Leistung in Höhe von 7.500 Euro. Da viele Betroffene von dieser Neuregelung bislang kaum Kenntnis haben, informiert die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und bietet gezielte Unterstützung an:
Am 21. Mai 2025 findet ein telefonischer Beratungstag statt, der sich ausdrücklich an diese Betroffenengruppe richtet. Zwischen 8 und 16 Uhr beantwortet Maximilian Heidrich unter der Telefonnummer 0351 493 3700 Fragen zur Rehabilitierung und Entschädigung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Gemeinsam mit den Ratsuchenden klärt Herr Heidrich, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung des erlittenen Unrechts vorliegen und welche Schritte dafür notwendig sind.
🗓 21. Mai 2025
🕗 8 – 16 Uhr
📞 0351 493 3700
Hintergrund: Im Rahmen der Aktionen „Ungeziefer“ (1952) und „Kornblume“ (1961) wurden mehr als 12.000 Menschen aus der Fünf-Kilometer-Sperrzone entlang der innerdeutschen Grenze zwangsweise umgesiedelt. Zunächst traf es politisch unliebsame Personen, später ganze Dörfer. Die Betroffenen wurden häufig ohne Vorwarnung und unter Androhung von Gewalt vertrieben, in entlegene Regionen deportiert und unter teils unzumutbaren Bedingungen untergebracht. Viele erlebten zusätzlich Stigmatisierung und eine Rückkehr in ihre Heimat blieb ihnen meist dauerhaft verwehrt. Die Folgen wirken bei vielen bis heute nach.