Seit fast zehn Jahren standen die Forderungen nach Bereitstellung des berlinpasses für die Opfer der SED-Diktatur im Raum. Nun wurde er endgültig vom Senat beschlossen (Nr. S-904/2018). Berechtigt sind die in Berlin wohnhaften Empfänger und Emfängerinnen:
1. einer besonderen Zuwendung für Haftopfer (Opferrente) nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG),
2. von Ausgleichsleistungen nach § 8 Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) oder
3. einer Ausgleichsrente für Schwerbeschädigte nach § 32 Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder eines Berufsschadensausgleichs nach § 30 BVG jeweils in Verbindung mit § 21 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), § 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) oder § 3 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG).
Zudem haben sie Anspruch auf das Sozialticket, welches für 27,50 € erhältlich ist.
Der berlinpasses und das Sozialticket können bei den Bürgerämter beantragt werden. In den nächsten Tagen erhalten alle neuen Anspruchsberechtigten ein Informationsschreiben, das alle wichtigen Informationen zum berlinpass und zum Berlin-Ticket S enthält.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):
„Wir freuen uns, dass es endlich mit dem berlinpass und dem Sozialticket für Opfer von SED-Unrecht geklappt hat. Wir hätten uns zwar gewünscht, dass der Empfängerkreis noch weiter gefasst und auch andere Beroffene von SED-Unrecht, wie z.B. die verfolgten Schüler, berücksichtigt worden wären, dennoch bleibt es eine gute Sache.“