Der „Internationale Kindertag“ am 1. Juni 2016 ist für den UOKG-Bundesvorsitzenden Dieter Dombrowski Grund genug, um auf die fehlende Aufarbeitung zahlloser Schicksale ehemaliger DDR-Heimkinder hinzuweisen.

Der Bundesvorsitzende der UOKG unterstützt daher auch die Initiative zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder. Diese will erreichen, dass ehemalige Heimkinder auch dann rehabilitiert werden können, wenn ihre Heimunterbringung nur deshalb angeordnet wurde, weil die Eltern politisch verfolgt und inhaftiert worden waren. Die derzeitige Rechtslage widerspricht auch nach Ansicht von Frau Kuder dem Zweck des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, wonach staatliches Unrecht in der DDR wiedergutzumachen ist.

Der UOKG geht das noch nicht weit genug! „Auch ehemalige DDR-Heimkinder aus Spezial- und Durchgangsheimen müssen, aufgrund der dort herrschenden untragbaren und menschenrechtsverletzenden Zustände, grundsätzlich rehabilitiert werden, egal, ob politisch verfolgt oder nicht“, schreibt Dombrowski in seinem offenen Brief an den Bundesjustizminister und die Justizminister der Länder.

Cornelia Kurtz würde sich darüber freuen. Sie war im Durchgangsheim und im Jugendwerkshof (Spezialheim) und hatte schon 2009 einen Antrag auf Rehabilitierung gestellt: „Dieser wurde abgelehnt, weil meine Einweisung nicht politisch motiviert war. Da von mir keine Akten vorhanden sind, kann ich das Gegenteil nicht beweisen“, sagt Kurtz, die wie ihr Ehemann Wolfgang auf eine Rehabilitierung hofft.

Ansprechpartner: UOKG-Geschäftsstelle, 030 / 55 77 93 – 51