Die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft in Deutschland hatte im Sommer 2012 die Einrichtung eines Hilfe-Fonds für ehemalige Heimkinder aus der DDR, die durch die Heimerziehung heute noch unter Traumatisierungen, anderen Beeinträchtigungen und Folgeschäden zu leiden haben, begrüßt. Sie sieht in diesem Fond auch heute noch einen richtungsweisenden Schritt, notwendige Hilfen ohne unzumutbare bürokratische Hürden zu vergeben.

Bereits während der Verhandlungen über die Einrichtung des Fonds wurde jedoch von verschiedenen Gutachtern mehrfach darauf hingewiesen, dass angesichts der hohen Zahl Geschädigter eine Summe von 40 Millionen Euro und die vorgesehene Zahl der Berater nicht ausreichen würden. Diese Voraussage hat sich in der Praxis bestätigt. Dass der Fond sich bald erschöpfen würde, war den Verantwortlichen spätestens seit August 2013 bekannt. Sie haben nicht gehandelt.

Nicht hinnehmbar ist es, dass nunmehr Differenzen zwischen Bund und Ländern über die Fortführung des Fonds auf dem Rücken der Heimkinder ausgetragen werden. Ab Oktober 2013 wurde für alle Heimkinder Ost ein überraschender Auszahlungsstopp verfügt, der bereits genehmigte Anträge betraf. Dadurch konnten viele Betroffene bereits genehmigte Einkäufe nicht bezahlen, was erhebliche finanzielle und psychische Folgen hat, die bis hin zu Re-Traumatisierungen reichen.
Wie den aktuellen Meldungen zu entnehmen ist, ist offenbar geplant, die Verantwortung für die Verteilung der restlichen Gelder des Fonds den Beratungsstellen aufzubürden, wobei Kürzungen in den Zuweisungen unvermeidlich sein werden. Bis dann die Differenzen zwischen den Geldgebern zu einer möglichen Aufstockung überwunden sind, soll die Auszahlung ganz eingestellt werden. Diese Entscheidung ist angesichts dessen, dass ehemalige Heimkinder aus der DDR inzwischen Wartezeiten von einem Jahr und mehr zu ertragen haben, bis sie überhaupt einen Termin zu einer ersten Beratung erhalten, erniedrigend und entwürdigend.

Die Betroffenen haben die Wartezeiten hingenommen, weil sie darauf vertrauten, dass sie letztlich eine unbürokratische Hilfestellung erhalten werden. Nun wird ihre Geduld für das lange Warten offensichtlich bestraft. Die ohnehin in dieser Gruppe verbreitete Staatsverdrossenheit wird sich weiter verstärken, weil sie wiederum als Opfer zweiter Klasse eingestuft werden.

Die UOKG unterstützt nachdrücklich die öffentliche Erklärung der Berliner Anlauf- und Beratungsstelle für die Heimkinder vom 13. Dezember 2013. Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag versprochen: „Wir werden die finanzielle Leistungsfähigkeit des Fonds für die Heimkinder Ost sicherstellen.“

Die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft fordert die neue Bundesregierung auf, ihre im Koalitionsvertrag gegebene Zusage in der Weise einzuhalten, dass die ursprünglichen Rahmenbedingungen umgehend wieder hergestellt und möglichst verbessert werden. Eine Aufstockung des Fonds sollte das Ziel verfolgen, allen Betroffenen in gleicher Weise die notwendige Hilfe zukommen zu lassen. Die Zeit drängt.

Rainer Wagner, Bundesvorsitzender der UOKG

Bericht Bundesregierung | 2013 (S. 21)