Kommunique der „Union der Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft-UOKG“ vom 13. Januar 2014

„Die  Opfer der kommunistischen „Boden-und Industriereform“ durchgeführt von den sowjetischen Besatzungsorganen nach 1945 sowie später der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) nach 1949, sehen mit Erschrecken den fortdauernden Niedergang und Verfall jahrhundertealten Kulturguts in Form ihrer früheren Herren- und Gutshäuser bis hin zu ganzen Gebäude-Ensembles im ländlichen Raum als wertvolle Baudenkmale in den neuen Bundesländern.

Die zu DDR-Zeiten zweckentfremdet  genutzten und heruntergewirtschafteten, auch nach 1990 weiter dem Verfall ausgesetzten Anwesen sind Zeugnis jahrhundertealter Geschichte mit zum Teil einzigartiger Architektur.

Da seit 1945 kaum Erhaltungsmaßnahmen getroffen wurden, sind viele von ihnen weiterhin dem Verfall preisgegeben.Zahlreiche Abrisse und damit die Vernichtung unwiederbringlichen Kulturguts sind fast an der Tagesordnung. Viele der Anwesen sind in öffentlichem Besitz.Deshalb tragen  der Bund, die betroffenen Bundesländer und Kommunen hier eine besondere Verantwortung, umgehend Rettungsmaßnahmen einzuleiten.

Die Opfer der kommunistischen Landwirtschaftspolitik schlagen eindringlich eine möglichst unbürokratische und zur Rettung von bedrohtem Kulturgut nachhaltige Lösung vor. Diese Lösung müsste eine schnellstmögliche Rückübereignung von Immobilien an die daran interessierten vormaligen Eigentümer oder deren Erben ermöglichen. Um die notwendigen und sofortigen  Sanierungen, in manchen Fällen auch Sicherungen gegen schnellen Verfall zu realisieren, wird eine Rückübereignung gratis oder in Sonderfällen zu vergünstigten Bedingungen von bis zu 99 Hektar der früheren Agrarflächen gefordert.

Mit der Erwerbsmöglichkeit soll die Vergünstigung beim Erwerbspreis für die Sanierung der denkmalgeschützten Immobilien zweckgebunden eingesetzt werden. Hierzu gibt es nach unserer Kenntnis bereits geeignete Vorschläge, bei denen auch die Interessen des Bundeshaushalts bzw. des Landesfiskus beachtet werden. Die Größenordnung von 99 Hektar Ackerland wurde genannt,weil die sogen. „Bodenreform“ in der SBZ jedenfalls formell nur alle Guts- und Großbauern- Betriebe über 100 Hektar betraf.

Unser Zusammenschluss wird alles daransetzen, dass im Sinne des Rechts und des Rechtsfriedens, aber vor allem auch wegen der akuten Gefahren für wertvolles Kulturgut in den neuen Ländern, eine kurzfristige Lösung des Problems gefunden wird. Dies stellt auch ein zentrales Thema für den weiteren „Aufbau Ost“ dar. “

Zweieinhalb Jahre Haft für den vietnamesischen Blogger Le Quoc Quan

Als Anklagegrund wurde dem katholischen Rechtsanwalt angebliche Steuerhinterziehung vorgeworfen. Ende Sept. 2013 hat ihn ein Gericht in Hanoi für schuldig erklärt und eine Haftstrafe von 30 Monaten verhängt. Dazu kommt eine Geldstrafe von ca. 23.000 Euro, wie die taz berichtet.

Als wirklicher Grund für die Anklage wird Quans Engagement für Religionsfreiheit, Bürgerrechte und seine Kritik an der Kommunistischen Partei in Vietnam angenommen. Um Proteste hunderter Anhänger zu verhindern, die seine Freilassung forderten, wurde das Gerichtgebäude weiträumig abgesperrt. Quan selbst sagte nach der Urteilsverkündung:

„Ich habe lange Zeit die Korruption, Bürokratie und Stagnation, die unserem Land schaden, angeprangert und dagegen angekämpft…Ich bin das Opfer politischer Absichten.“

Bitte senden Sie individuell formulierte Protestbriefe nach Vietnam! Eine Anleitung finden Sie hier beim PEN-Zentrum.

Dank an die vietnamesische Gemeinschaft in Deutschland  für den Hinweis.
https://www.thongtinducquoc.de/node/968

Das Brandenburger Landesverfassungsgericht hat am Freitag im Falle eines ehemaligen Häftlings, der als IM für die politische Kriminalpolizei der DDR tätig war, entschieden, dass die Sache an das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen wird. Das Verfassungsgericht hatte Verfahrensfehler gerügt, insbesondere beanstandet, dass der Betroffene nicht persönlich vom OLG gehört wurde. Das OLG hatte entschieden, dass der Betroffene die bezogene Haftentschädigung und Opferrente in Höhe von 30.000 € zurückzahlen muss.

Der UOKG-Bundesvorsitzende Rainer Wagner begrüßt es, dass durch die Entscheidung die Rechte der Antragssteller im Verfahren gestärkt werden:

„Das Landesverfassungsgericht benennt eines der größten Defizite des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes. Denn die persönliche Anhörung des Betroffenen ist durch das Gesetz nicht vorgeschrieben. Dabei kann die persönliche Anhörung in vielen Fällen angesichts von fehlenden Unterlagen streitentscheidend sein. Wir begrüßen es, dass endlich ein Gericht dieses Problem anspricht und appellieren an den Gesetzgeber, ein Recht auf persönliche Anhörung der Betroffenen endlich gesetzlich zu verankern.“

Der eigentliche Gegenstand des Verfahrens, nämlich ob ehemaligen IMs eine Entschädigung zustehen soll, ist nach Auffassung Wagners nicht so eindeutig zu beantworten.

„Sicher gibt es tragische Einzelfälle, wo die Unterschrift des Betroffenen unter einer IM-Erklärung bereits als Maßnahme der Repression gewertet werden kann. Generell gilt aber: Wer andere mit seiner IM-Tätigkeit geschädigt hat, gar andere hierdurch ins Gefängnis gebracht hat, der hat seinen Anspruch auf Entschädigung verwirkt.“

Dachverband der SED-Opfer zum 24. Jahrestag der Erstürmung der Stasi-Zentrale Berlin
UOKG–Bundesvorsitzender: „BStU muss erhalten bleiben“

Am Mittwoch dem 15. Januar 2014, jährt sich die Erstürmung der Stasi-Zentrale in der Berliner Normannenstraße zum 24. Mal.

Anlässlich dessen kamen jüngst wieder Forderungen auf, die Stasi-Unterlagenbehörde zum Jahr 2019 endgültig zu schließen und in das Bundesarchiv zu überführen.

Für den Bundesvorsitzenden des Dachverbands der SED-Opfer, Rainer Wagner, ist dies ein Affront gegen die Opfer der SED-Diktatur:

„Solange noch Opfer der Diktatur leben, muss die BStU bestehen bleiben. Die Stasi-Unterlagenbehörde ist die Behörde für die Opfer. Sie ist ein Leuchtturm der Aufarbeitung und ein Symbol für den Sieg der Freiheit über die Diktatur. Eine Schließung im Jahr 2019 wäre ein fatales Signal an alle Geschichtsklitterer und Ewiggestrigen. Sie hätten damit endlich ihren Schlussstrich, den sie am liebsten schon 1990 gezogen hätten.“

Auch die angeführten Argumente für eine Überführung in das Bundesarchiv überzeugen Wagner nicht:
„Zeithistorische Aufarbeitung und politische Bildung kann auch das Bundesarchiv leisten. Das ist aber nicht der entscheidende Punkt. Denn die BStU leistet in erster Linie einen Dienst an den Opfern. Es geht hier um das Recht auf Akteneinsicht und damit um das Recht der Opfer, ihr Schicksal aufklären zu können. Eine Überführung in das Bundesarchiv würde dieses Recht garantiert beeinträchtigen.“

Dachverband der SED-Opfer zur Berichterstattung über Studie der BStU zur Zwangsarbeit
UOKG–Bundesvorsitzender: „Verhandlungen über Entschädigung bereits im Frühjahr“

Zu den Medienberichten über die jüngste Studie der BStU zur DDR-Zwangsarbeit in der ehemaligen DDR erklärte der Bundesvorsitzende des Dachverbands der SED-Opfer, Rainer Wagner:
„Die Studie beweist, dass wir im Jahr 2011 richtig lagen, als wir nach den ersten Berichten über Zwangsarbeit für IKEA von der ‚Spitze des Eisbergs‘ gesprochen haben. Sie zeigt, wie wichtig die BStU für die Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur ist.
Es ist zudem eine Bestätigung dafür, dass es richtig war, nicht sofort Entschädigungsforderungen zu stellen, sondern zunächst weitere Forschungsergebnisse abzuwarten. Die UOKG hat hierzu ein eigenes Forschungsprojekt, das seine Ergebnisse im Frühjahr vorstellt.
Angesichts der neuesten Forschungsergebnisse scheint die Zeit nun reif zu sein. Wir wollen nun bereits früher als ursprünglich geplant mit den Verhandlungen über die Entschädigung für ehemalige DDR-Zwangsarbeiter beginnen.“

Wagner sagt weiter, wie eine Entschädigung konkret aussehen könnte:
„Die Zwangsarbeit in DDR-Haftanstalten war von Anfang an wirtschaftlich motiviert. Die für die Häftlingen eingezahlten Sozialversicherungsbeiträge wurden nie an die Sozialleistungsträger abgeführt, was sich bei den Betroffenen heute in der Rente bemerkbar macht. Hier gibt es einen klaren Ansatzpunkt für eine Entschädigung.
Daneben ist es unabdingbar, die politischen Häftlinge, die von der Zwangsarbeit betroffen waren, für die Leiden zu entschädigen, welche die Zwangsarbeit verursacht hat. Wir könnten uns diesbezüglich einen Entschädigungsfonds vorstellen. Darüber hinaus müssen sämtliche Berufskrankheiten und Betriebsunfälle der damaligen Zwangsarbeit überprüft werden.
Wir wollen alle Beteiligten ins Boot holen, um für die Betroffenen etwas zu erreichen. Da die Betriebe, bei denen die Zwangsarbeiter angestellt waren, in die Treuhand übergingen, bleibt unser erster Ansprechpartner der Bund.“

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