Keine Abschiebung von Flüchtlingen nach Nordkorea!

Appell der 12. Internationalen Konferenz zu Nordkoreas Menschenrechtslage und Flüchtlingen
an den Außenminister der Bundesrepublik Deutschland

Am vergangenen Dienstag, dem 18. Juni, fand die 12. Internationale Konferenz zu Nordkoreas Menschenrechtslage und Flüchtlingen, organisiert von der „Bürgerallianz für Nordkoreas Menschenrechte“ (NKHR, Seoul) und der UOKG, in Berlin statt.

Eröffnung der Konferenz durch Rainer Wagner, UOKG

Die Teilnehmer der Konferenz, darunter Vertreter von Opferverbänden aus 16 Ländern, haben beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, sich dafür einzusetzen, dass aus Mitgliedsstaaten der UNO keine nordkoreanischen Flüchtlinge nach Nordkorea abgeschoben werden dürfen.

Der Bundesvorsitzende der UOKG und die ehemalige Bundestagsabgeordnete und Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld haben sich daraufhin mit Schreiben vom heutigen Tage an den Bundesaußenminister Guido Westerwelle gewandt.

In dem Schreiben machen die Verfasser darauf aufmerksam, dass nordkoreanische Flüchtlinge ständig Gefahr laufen, von den Behörden Chinas, Thailands, Vietnams und neuerdings auch Laos nach Nordkorea abgeschoben zu werden.

Alle genannten Länder sind Mitglied der UNO und damit der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet. Diese verbietet in Fällen von Gefahr, wie denen der nordkoreanischen Flüchtlinge, ausdrücklich die Abschiebung.

Insofern ergeht die Aufforderung an den deutschen Außenminister, ein deutliches Zeichen zu setzen, „dass Deutschland die Lehren aus seiner Geschichte nicht vergessen hat und dem grausamen Schicksal der Nordkoreaner nicht gleichgültig gegenüber steht.“

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