Vor dem Hintergrund der geplanten Umgestaltung des Altmarkts in Zeitz hat sich der Vorsitzende des Dachverbands der SED – Opfer, Rainer Wagner, vergangene Woche in einem Schreiben an den Oberbürgermeister und den Stadtrat der Domstadt gewandt.
In dem Schreiben fordert der Dachverband, dass nach der geplanten Umgestaltung allen Opfern von Gewaltherrschaft gedacht werden soll. Dabei bezieht sich die UOKG auf einen Stadtratsbeschluss der Stadt Zeitz aus dem Jahr 1993, demzufolge die Inschrift des Denkmals für die Opfer des Faschismus aus dem Jahr 1950 geändert werden sollte. Statt „Den Opfern des Faschismus“ sollte es heißen „Den Opfern von Gewaltherrschaft“.
Dieser Stadtratsbeschluss wurde zwar bereits 1993 umgesetzt, jedoch auf Betreiben des damaligen Oberbürgermeisters rasch wieder rückgängig gemacht, nachdem eine als linksextremistisch eingestufte Organisation Druck ausgeübt hatte.

Stadt der Verbrennung von Pfarrer Oskar Brüsewitz
Besonders erinnerte Wagner in dem Schreiben an „die besondere Verantwortung der Stadt Zeitz für einen angemessenen Umgang mit der DDR – Vergangenheit.“ Denn nicht nur gehörte Zeitz bis 1989 zum Wahlkreis des Stasi-Chefs Erich Mielke. Darüber hinaus erlangte Zeitz in der DDR traurige Berühmtheit als der Ort, in dem sich 1976 der Pfarrer Oskar Brüsewitz aus Protest gegen die Unterdrückung in der DDR selbst verbrannt hatte.
„Dieser besonderen Verantwortung“, so heißt es in dem Brief weiter, „würde die Stadt gerecht, wenn sie den damals gefassten Stadtratsbeschluss in die Tat umsetzt.“

Wie aktuellen Meldungen zu entnehmen war, gelten 152 Angestellte des Brandenburger Justizwesens als stasi-belastet. Die Zahl liegt damit fast doppelt so hoch, wie bisher angenommen. Der UOKG-Bundesvorsitzende Rainer Wagner erklärt dazu:

„Die Äußerungen des Justizministers Schöneburg, eine erneute Überprüfung dieser belasteten Mitarbeiter werde nicht veranlasst, da keine neuen Erkenntnisse vorliegen, ist unbefriedigend. Durch die BStU wird stetig neues Aktenmaterial erschlossen, eine erneute Personalüberprüfung im Rahmen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes ist daher dringend angeraten.“

Ein ebenso verantwortungsvoller Umgang mit dem Thema einer möglichen MfS-Vergangenheit muss auch auf kommunaler Ebene praktiziert werden. So sollte in Hinblick auf den ebenfalls gestern in den Medien dargestellten Fall des OB-Kandidaten in der Stadt Brandenburg an der Havel, Norbert Langerwisch, eine erneute Einschätzung der Sachlage vorgenommen werden, wenn neues, eine MfS-Verstrickung nahelegendes Aktenmaterial existiert. Waren diese Unterlagen dem unabhängigen Gremium, das eine Überprüfung der Brandenburger Stadtverordneten vorgenommen hatte, noch nicht zugänglich, so ist die bisherige Einschätzung obsolet und eine entsprechende Konsequenz um der politischen Hygiene willen unabdingbar.“