Im Land Brandenburg mehr Transparenz beim Umgang mit MfS-Vergangenheit notwendig

Wie aktuellen Meldungen zu entnehmen war, gelten 152 Angestellte des Brandenburger Justizwesens als stasi-belastet. Die Zahl liegt damit fast doppelt so hoch, wie bisher angenommen. Der UOKG-Bundesvorsitzende Rainer Wagner erklärt dazu:

„Die Äußerungen des Justizministers Schöneburg, eine erneute Überprüfung dieser belasteten Mitarbeiter werde nicht veranlasst, da keine neuen Erkenntnisse vorliegen, ist unbefriedigend. Durch die BStU wird stetig neues Aktenmaterial erschlossen, eine erneute Personalüberprüfung im Rahmen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes ist daher dringend angeraten.“

Ein ebenso verantwortungsvoller Umgang mit dem Thema einer möglichen MfS-Vergangenheit muss auch auf kommunaler Ebene praktiziert werden. So sollte in Hinblick auf den ebenfalls gestern in den Medien dargestellten Fall des OB-Kandidaten in der Stadt Brandenburg an der Havel, Norbert Langerwisch, eine erneute Einschätzung der Sachlage vorgenommen werden, wenn neues, eine MfS-Verstrickung nahelegendes Aktenmaterial existiert. Waren diese Unterlagen dem unabhängigen Gremium, das eine Überprüfung der Brandenburger Stadtverordneten vorgenommen hatte, noch nicht zugänglich, so ist die bisherige Einschätzung obsolet und eine entsprechende Konsequenz um der politischen Hygiene willen unabdingbar.“

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