Resolution des UOKG-Kongresses vom 16. Oktober 2010

Die Änderungen an den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen

Die Teilnehmer des UOKG-Kongresses „Mission erfüllt? – Die Rolle von Politik, Medien und Gesellschaft bei der Aufdeckung von DDR-Unrecht 1990“ begrüßen die kürzlich auf bundespolitischer Ebene beschlossenen Änderungen und Ergänzungen des 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes.

Gleichzeitig möchten wir diesen Kongress zum Anlass nehmen, um auf weitere, dringend notwendige Verbesserungen im Bereich der Rehabilitierung und Entschädigung ehemals politisch Verfolgter hinzuweisen:

– die Aufnahme bisher nicht bedachgter Opfergruppen wie u.a. die zwangsdeportierten Frauen, die Zersetzungsopfer, die innerhalb der DDR Zwangsausgesiedelten, die aus politischen Gründen Zwangsadoptierten, die verfolgten Schüler und die an ausländischen Grenzen getöteten Republikflüchtlinge in das System der Wiedergutmachungsleistungen

– einen Ausgleich für den Rentenverlust der DDR-Flüchtlinge, die nach der Wiedervereinigung ihre Ansprüche aus dem Fremdrentengesetz verloren haben

– eine sinnvolle Regelung für die Opfer der Bodenreform

– ein Verbot der Symbole der kommunistischen Unterdrückung

Anlage: