Heute hat der Bundesvorstand der UOKG e.V. bei den juristischen Institutionen in Deutschland und der Europäischen Union folgende Strafanzeige gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin gestellt:

„Strafanzeige nach dem Völkerstrafgesetzbuch wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen den russischen Staatspräsidenten Wladimir Putin

Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt,

hiermit erstatte ich Anzeige gegen den russischen Staatspräsidenten Wladimir Putin wegen Vorbereitung und Durchführung eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Mord in mehrfachen Fällen und ggf. weiterer damit im Zusammenhang stehender Straftaten.

Begründung:

Der russische Staatspräsident hat in einer öffentlichen Erklärung seinen Befehl zum Angriff auf die Ukraine bekanntgegeben. Der Angriff erfolgte umgehend, und es sind auch erste Opfer zu beklagen.

Es handelt sich hier offenbar um ein strafbewehrtes Verbrechen, dass zu verfolgen und zu ahnden ist.“

In diesem Zusammenhang erklärt der Bundesvorsitzenden der UOKG: „Es ist nicht akzeptabel, dass sich die deutsche und europäische Menschenrechtsgerichtsbarkeit nur mit den politisch Kleinkriminellen aus Afrika, Ex-Jugoslawien und Syrien auseinandersetzt. Despoten wie Wladimir Putin die Teile Europas in Brand setzen gehören auf die Anklagebank. Das Rechtsprinzip, dass vor dem Gesetz alle gleich sind sollte auch vor einem Wladimir Putin nicht halt machen.“