13. Apr. Start der Beratungsinitiative zu Rehabilitierung von SED-Unrecht in Sachsen
Die Sächsische Landesbeauftragte bietet im Frühjahr 2026 wieder regionale Bürgersprechstunden zum Thema SED-Unrecht in Sachsen an. Den Auftakt bildet die Bürgersprechstunde am 14. April 2026 in Frauenstein. Bis Juni finden in elf weiteren Städten und Gemeinden Beratungen vor Ort statt, bei denen sich Bürgerinnen und Bürger über Möglichkeiten der Rehabilitierung und Entschädigung nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen informieren können. Die Bürgersprechstunden werden in Kooperation mit den regionalen Stasi-Unterlagen-Archiven durchgeführt.
Im Auftrag der Landesbeauftragten beraten Utz Rachowski und Maximilian Heidrich. Sie erläutern die Reha-Gesetze, den Sächsischen Härtefallfonds für SED-Opfer und beantworten Fragen zur „Opferrente“, der Zuwendung für ehemalige politische Häftlinge und Betroffene von rechtsstaatswidriger Unterbringung in Heimen, Jugendwerkhöfen und Venerologischen Stationen der DDR. Ein wichtiges Thema werden die Verbesserungen und Erleichterungen für Betroffene durch die Gesetzesnovellierung von 2025 und die Einführung des Bundeshärtefallfonds sein. Gemeinsam mit den Ratsuchenden prüfen unsere Berater, ob die Voraussetzungen zum Stellen von Anträgen vorliegen und helfen beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Einsicht in die Stasi-Akten zu stellen, wofür ein gültiges Personaldokument benötigt wird.
Es ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Auch telefonische Anfragen können während der Sprechzeit unter der in der Terminübersicht angegebenen Telefonnummer gestellt werden.
Hintergrund:
In der DDR wurden hunderttausende Menschen aus politischen Gründen verfolgt und leiden mitunter bis heute unter den Folgen. Für diese Betroffenen gibt es Rehabilitierungsgesetze, die den Weg eröffnen, rechtsstaatswidrige Verurteilungen aus dem Strafregister zu entfernen, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen. 2025 traten weitreichende Verbesserungen für die Betroffenen in Kraft. So ist etwa der Nachweis der Bedürftigkeit weggefallen, um die „Opferrente“ zu erhalten. Weitere Verbesserungen betreffen beruflich Verfolgte, Zwangsausgesiedelte aus dem Gebiet der innerdeutschen Grenze sowie Opfer von Zersetzungsmaßnahmen. Im November 2025 trat die Richtlinie zum bundesweiten Härtefallfonds in Kraft.
Illustration: gemini
