
14. Okt. Pressemitteilung zum Urteil „10 Jahre Haft für Stasi-Mord“
Die Opferverbände der SBZ/SED-Diktatur begrüßen das Urteil gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), der 1974 einen polnischen Staatsbürger getötet hat.
Empörend ist, dass die Staatsanwaltschaft erst auf Drängen polnischer Behörden tätig geworden ist und schlampig ermittelt hatte. Denn erst durch eigene Ermittlungen des Berliner Landgerichts wurden die Ermittler im Bundesarchiv fündig. Die Vizepräsidentin des Bundesarchivs berichtete letzte Woche im Kulturausschuss des Bundestages, dass sich das Landgericht schriftlich „für die Hilfe bedankt hat“. Eigentlich wäre das die Aufgabe der Staatsanwaltschaft gewesen.
Das Fazit des Bundesvorsitzenden der UOKG e.V., Dieter Dombrowski: „Ehemalige Stasimitarbeiter können weiter ihre 520 Millionen Euro Sonderrenten genießen und ruhig schlafen. Die Staatsanwaltschaften interessieren sich nicht für schwerste Verbrechen des MfS. Mit Klimaklebern und Imbissbesitzern, die drei Tassen Kaffee nicht einbuchen, ist man dort offensichtlich schon überlastet“.