Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass DDR-Flüchtlinge, die dauerhafte Schädigungen erlitten haben, entschädigt werden können.

Das Bundesverwaltungsgericht hat letzten Mittwoch eine historische Entscheidung getroffen: „Weil DDR-Grenzsicherungsanlagen rechtsstaatswidrig waren, können Flüchtlinge aus der DDR für gesundheitliche Schäden durch den Grenzübertritt grundsätzlich entschädigt werden.“ (Az. BVerwG 8 C 1.19). Geklagt hatte ein Mann, der 1988 durch die Flucht nach West-Berlin traumatisiert wurde und bis heute dauernde psychische Beeinträchtigungen ertragen muss. Er kann nun staatliche Hilfeleistungen von den Versorgungsämtern in Anspruch nehmen.

Der Bundesvorsitzende der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft begrüßt diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. „Traurig ist“, so Dombrowski weiter, „dass Opfer der SED-Diktatur ihre Rechte immer wieder über den Rechtsweg durchsetzen müssen. Grundsätzlich lehnen die Versorgungsämter Hilfen zur Linderung von psychischen Schäden der SED-Opfer regelmäßig ab. Uns sind Fälle bekannt, in denen Gutachtern, die solche Schäden attestieren, gedroht wurde, dass sie von Versorgungsämtern und Richtern keine Gutachteraufträge mehr erhalten, wenn Sie weiter psychische Schäden attestieren. Damit ist jetzt hoffentlich Schluss,“ so Dombrowski.

 

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