Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass DDR-Flüchtlinge, die dauerhafte Schädigungen erlitten haben, entschädigt werden können.

Das Bundesverwaltungsgericht hat letzten Mittwoch eine historische Entscheidung getroffen: „Weil DDR-Grenzsicherungsanlagen rechtsstaatswidrig waren, können Flüchtlinge aus der DDR für gesundheitliche Schäden durch den Grenzübertritt grundsätzlich entschädigt werden.“ (Az. BVerwG 8 C 1.19). Geklagt hatte ein Mann, der 1988 durch die Flucht nach West-Berlin traumatisiert wurde und bis heute dauernde psychische Beeinträchtigungen ertragen muss. Er kann nun staatliche Hilfeleistungen von den Versorgungsämtern in Anspruch nehmen.

Der Bundesvorsitzende der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft begrüßt diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. „Traurig ist“, so Dombrowski weiter, „dass Opfer der SED-Diktatur ihre Rechte immer wieder über den Rechtsweg durchsetzen müssen. Grundsätzlich lehnen die Versorgungsämter Hilfen zur Linderung von psychischen Schäden der SED-Opfer regelmäßig ab. Uns sind Fälle bekannt, in denen Gutachtern, die solche Schäden attestieren, gedroht wurde, dass sie von Versorgungsämtern und Richtern keine Gutachteraufträge mehr erhalten, wenn Sie weiter psychische Schäden attestieren. Damit ist jetzt hoffentlich Schluss,“ so Dombrowski.

 

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Pressemeldung als PDF

Herzliche Einladung zur Gedenkfeier
Europäischer Tag des Gedenkens an die Opfer von Stalinismus und Nationalsozialismus

am 23. August 2018 um 18.00 Uhr
in der Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße, Leistikowstraße 1, 14469 Potsdam

Programm

Begrüßung: Dr. Richard Buchner, Gedenk- und Begegnungsstätte ehemaliges KGB-Gefängnis e.V.

Grußworte: Reiner Walleser, Abteilungsleiter Kultur, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

               Dr. Birgit-Katharine Seemann, Fachbereichsleiterin Kultur und Museen, Landeshauptstadt Potsdam

„1939 – Über den Zusammenhang von Appeasmentpolitik und Entfesselung des Zweiten Weltkrieges“

Festvortrag: Prof. Dr. Karl Schlögel

Osteuropahistoriker, Autor, Träger zahlreicher Auszeichnungen und Preise, darunter der Sachbuchpreis der Leipziger Buchmesse 2018, Mitglied des Ordens Pour le Merite für Wissenschaft und die Künste

Musik: Varoujan Simonian, Violine

Johann Sebastian Bach, Sonate I g-Moll, BWV 1001, Adagio, Fuge

Fritz Kreisler, Recitativo und Scherzo-Caprice op.6

Im Anschluss daran laden wir Sie herzlich zu Getränken und einem Imbiss ein.

Nachdem das Europäische Parlament die Errichtung eines Gedenktages für die Opfer aller totalitären und autoritären Regime in Europa im 20. Jahrhundert mit übergroßer Mehrheit seiner Abgeordneten gefordert hat, bestimmte die OSZE 2009 den 23. August zum „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und Stalinismus“. Der Gedenktag wurde 2008 in der „Prager Erklärung“ vorgeschlagen. Vaclav Havel und Joachim Gauck  gehören zu den Unterzeichnern der Erklärung.

Er wird seitdem vor allem in den ehemals von der Sowjetunion beherrschten Ländern begangen. In diesen Ländern war es bis 1989 verboten, an die Verbrechen des Kommunismus der Stalinära und danach zu erinnern. Auch das Erinnern an die Verbrechen des Nationalsozialismus war von der herrschenden Partei vereinnahmt worden. Zivilgesellschaftliches Engagement war nicht erwünscht. So wurde 1983 eine Gedenkfeier Jugendlicher zur Erinnerung an die Zerstörung der Potsdamer Synagoge 1938 durch Polizei und Staatssicherheit gewaltsam aufgelöst.

In der Pressemitteilung des Europaparlamentes heißt es zum 23. August als Gedenktag: “ Die Erinnerung an die tragische Vergangenheit Europas müsse wach gehalten werden, um die Opfer zu ehren, die Täter zu verurteilen und die Fundamente für eine Aussöhnung auf der Grundlage von Wahrheit und Erinnerung zu legen. Ohne Erinnerung und Wahrheit könne es keine Aussöhnung geben. Der 23. August solle daher zum europaweiten Gedenktag für die Opfer aller totalitären und autoritären Regime ausgerufen werden. Dieser Tag solle in Würde und unparteiisch begangen werden.“

V.i.S.d.P.  Gisela Rüdiger    giselapotsdam@tele2.de       Tel. 0331 2700454

Einladung als PDF