Amtsgericht Tiergarten erlaubt das Tragen von FDJ-Symbolen

Dachverband der SED-Opfer fordert:
„Öffentliches Zeigen von kommunistischen Symbolen muss unter Strafe gestellt werden“

Mit Erschütterung haben die Opfer der SED-Diktatur das gestrige Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Tiergarten zur Kenntnis genommen, dass den Fürsprechern der kommunistischen Gewaltherrschaft das öffentliche Tragen von FDJ-Symbolen erlaubt.

Der Bundesvorsitzende der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft Rainer Wagner erklärte hierzu:
„Dies wird den Ewiggestrigen Anlass sein, noch provozierender die Symbole der Diktatur zur Schau zu stellen.

Die durch Haft und Zersetzung traumatisierten Opfer des Regimes werden hierdurch verhöhnt. Es beleidigt all die Menschen aus der früheren DDR, welche für Freiheit und Demokratie gelitten haben. Und schlimmer noch: Viele Opfer sind durch die Stasi-Folter stark traumatisiert. Die Konfrontation mit den Symbolen der Peiniger kann die Traumata wiederbeleben und so vielfältige gesundheitliche Schädigungen hervorrufen.

Wir müssen verhindern, dass es den Tätern von einst heute so leichtgemacht wird, immer noch ihre
Opfer zu quälen. Daher bekräftigen wir unsere Forderung nach einem Verbot von kommunistischen Symbolen.“

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