Zwanzig Jahre nach der Unterzeichnung des Einigungsvertrags ist die Lage vieler SED-Opfer immer noch nicht zufriedenstellend

Mit der Unterzeichnung des Einigungsvertrags heute vor zwanzig Jahren wurde der in der friedlichen Revolution 1989/90 begonnene Befreiungsprozess der Menschen in der DDR unumkehrbar gemacht. Doch dieser denkwürdige Tag gibt auch Anlass zur Kritik an der Situation vieler Opfer des SED-Regimes.

Hierzu erklärt Rainer Wagner, Bundesvorsitzender der UOKG:
„Der Unrechtsstaat DDR war nicht nur wirtschaftlich, sondern auch politisch und moralisch Bankrott. Daher können wir, als die Stimme der Opfer des SED-Regimes, den Beitritt der neuen Länder nur begrüßen. Wegen der vierzig Jahre andauernden politischen Repression wäre eine Vereinigung von Gleichen für uns Opfer inakzeptabel gewesen. Dennoch ist die Situation vieler SED-Opfer – unter anderem auch wegen Regelungen in dem Einheitsvertrag – nach wie vor nicht zufriedenstellend.

Ohne die historische Bedeutung des Einigungsvertrags in Frage stellen zu wollen, fordern wir daher dringend Nachbesserungen. Insbesondere gibt es Defizite in folgenden Bereichen:

– Die mangelhafte und teilweise ganz fehlende Entschädigung vieler Opfergruppen – Zersetzungsopfer, Zwangsausgesiedelte und die in die Sowjetunion verschleppten Frauen.

– Die unzureichende juristische Aufarbeitung des SED-Unrechts – Täter wurden nicht bestraft und sitzen heute noch in Schlüsselpositionen

– Die unzureichenden Regelungen der vielen Enteignungen und Vertreibungen aus den Zeiten der SBZ und DDR

– Politisch motivierte Zwangsadoptionen müssen endlich als Systemunrecht anerkannt werden.“