Die vom Kabinett beschlossene Gesetzesvorlage aus dem Bundesministerium der Justiz kann nicht so bleiben wie sie jetzt ist!

Dazu Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG:

„Der Gesetzesentwurf in der jetzt vorliegenden Fassung ist ein Hohn zu Lasten der SED-Opfer. Abgesehen von der zu begrüßenden Dynamisierung der Opferrente ist eine Erhöhung des Grundbetrages notwendig, um die Inflationskosten der letzten 5 Jahre auszugleichen. Beim Thema Erleichterung bei der Beantragung und Anerkennung gesundheitlicher Haftfolgeschäden wird eine nachweislich nicht funktionierende Regelung nunmehr fortgeschrieben.“

Der Gesetzentwurf, so Dombrowski, wird den Regelungen im Einigungsvertrag nicht gerecht, der die Opfer der SED in die besondere Fürsorge des Staates stellt. Die Ausstattung des Härtefallfonds mit 1 Million Euro ist lächerlich gering. Im Gegensatz zur ausbleibenden Fürsorge des Staats für die SED-Opfer werden jährlich mehrere hundert Millionen Euro für die Pensionen der staatstragenden Kader der ehemaligen DDR aufgewendet.

Vor 30 Jahren, am 4. November 1992, trat das 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz in Kraft. Dieses einmalige und international als vorbildlich angesehene Gesetz gab den insgesamt 279.000 politischen Häftlingen der DDR erstmals die Möglichkeit, sich strafrechtlich rehabilitieren zu lassen. Die aktuellen Antragzahlen für das Land Berlin zeigen, dass das Thema politischer Haft in der DDR nicht abgeschlossen ist. Im Jahr 2020 wurden laut der aktuellen Berliner Sozialstudie am Landgericht Berlin 507 Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung gestellt.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

„Trotz aller Erfolge, bestehen weiterhin für einzelne Opfergruppen wie z.B. bei den Zwangsausgesiedelten und Haftzwangsarbeitern Gerechtigkeitslücken. Sie warten bis heute auf eine öffentliche Anerkennung vor allem auf eine materielle Entschädigung. Bei der Anerkennung der gesundheitlichen Folgeschäden von politischer Haft verlaufen die Anerkennungsverfahren auch nach der jüngsten Gesetzesänderung zu 99 % im Sande. Die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze sind ein Erfolg, aber es warten immer noch Betroffene auf Hilfe.“

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 17. März 2022, ausdrücklich für die Errichtung eines Mahnmals für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland bekannt. Ein entsprechender Antrag der Regierungskoalition mit dem Titel „Die Opfer des Kommunismus würdigen, eine Brücke zu kommenden Generationen schlagen- Mahnmal für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft realisieren“ wurde im Anschluss der Debatte direkt abgestimmt und mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP angenommen.

Hierzu erklärt der Bundesvorsitzende der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft Dieter Dombrowski:  „Bereits 2019 hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich die Errichtung des Mahnmals für die Opfer des Kommunismus beschlossen. Der Stillstand in der Standortfrage muss vom Bezirk Berlin- Mitte nun zügig beendet werden. Die UOKG hat gemeinsam mit der Stiftung Aufarbeitung ein Konzept vorgelegt und der Kulturausschuss des Deutschen Bundestages hat sich in einer Protokollerklärung am 9. Juni 2021 für den Standort in der Scheidemannstraße ausgesprochen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass es für diesen Standort konkurrierende Ideen gibt. Nur ist kein Vorschlag soweit gediegen, wie das Mahnmal für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft.  Dieser Standort nahe dem Kanzleramt und mit Blick auf den Bundestag zeigt, dass es sich nicht nur örtlich, sondern auch historisch und politisch um ein zentrales Thema handelt. Mit dem Mahnmal an dieser Stelle erhalten die Opfer die nötige Sichtbarkeit und Anerkennung. Die intensive Beschäftigung des Parlaments mit diesem dunklen Kapitel der deutschen Geschichte sendet auch ein wichtiges politisches Signal nach Russland aus, dass Zivilgesellschaften bestandskräftig gegen unmenschliche und totalitaristische Entwicklungen sind.“

Der Deutsche Bundestag hat gestern in einer vereinbarten Debatte an die Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der SED-Diktatur erinnert. Anlass war der 30. Jahrestag der Einsetzung der ersten Enquete-Kommission „zur Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“. Ziel war es, das Unrecht in der DDR zu durchleuchten. Von 1995 bis 1998 folgte eine zweite Enquete mit dem Titel „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit“. Beide Gremien setzten sich in den Jahren 1992 bis 1998 detailliert mit der DDR-Vergangenheit sowie der Wiedervereinigung auseinander und machten Vorschläge zur Wiedergutmachung. Hierzu erklärt Dieter Dombrowski Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft: „Die Aufarbeitung des SED-Unrechts ist nicht abgeschlossen, sondern ist ein fortwährender Prozess. Die Empfehlungen von damals zeigen, dass noch immer nicht alle Opfer der SED-Diktatur rehabilitiert oder entschädigt worden sind.“