UOKG unterstützt mit Resolution die Excellence-Initative zur Digitalisierung und wissensbasierte Erschließung der Akten der BStU und der Landesarchive aktiv

Für uns stehen folgende Forderungen im Vordergrund:

  1. Erhaltung der unrechtmäßig erstellten Unterlagen des MfS (heute verwaltet durch die BStU und die Landesarchive – Die Akten sind nach wie vor Eigentum der Betroffenen und werden von der BStU und den Landesarchiven nur verwaltet).
  2. Damit verbunden ist die Rettung der Unterlagen vor dem Verfall. Ohne aktive Handlungen werden die Akten kurzfristig zerfallen und können nicht mehr genutzt werden. Das widerspricht dem gesetzlichen Auftrag der BStU.
  3. Nur auf dem Weg der Digitalisierung und wissensbasierten Erschließung ist es möglich, zukünftig den Betroffenen die Akten in einem angemessenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen (3 Tage).
  4. Erhalt und Erschließung der Akten für folgende Generationen. Eine inhaltsbasierte Nutzung der Akten ist nur dann möglich, wenn nach Sachverhalten gesucht werden kann (ähnlich einer Suchmaschine). Da ist heute nicht möglich (Suche nur nach Personen oder Vorgängen möglich). Damit ist heute eine Analyse im Rahmen der Totalitarismusforschung nicht möglich.

Die UOKG fordert daher die Bundesregierung, den Bundestag und die Ministerpräsidenten der Länder auf, für die wissensbasierte Erschließung die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, einschließlich der nötigen finanziellen Mittel.