WAS HAT DIE UOKG BEI DER ANERKENNUNG DER FOLGEN VON HAFT-ZWANGSARBEIT BEREITS ERREICHT?

Am 30. Januar ‘25 hat der Bundestag über die Novellierung des sogenannten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes abgestimmt, der Bundesrat hat am 14. Februar ‘25 zugestimmt. Endlich werden die jahrelangen Forderungen der UOKG und ihrer Mitglieder umgesetzt. Neben vielen Verbesserungen für Opfer von SED-Unrecht wurde die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds für SED-Opfer bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge beschlossen. Aus diesem Fonds kann zukünftig finanzielle Unterstützung für Menschen geleistet werden, die von Folgeschäden der Haft-Zwangsarbeit in besonderem Maße betroffen sind.

Als erster verantwortlicher Konzern hat IKEA im Oktober ‘24 die Zahlung von 6 Mio. Euro in den Härtefallfonds angekündigt. In der DDR wurden auch politische Häftlinge zur Zwangsarbeit in der Möbelproduktion für IKEA eingesetzt.