WARUM IST ZWANGSARBEIT IN DDR-GEFÄNGNISSEN PROBLEMATISCH? SIND NICHT AUCH GEFANGENE IN DER BRD ZU ARBEIT VERPFLICHTET?

Das deutsche Grundgesetz erklärt Zwangsarbeit bei Freiheitsentziehung explizit für zulässig. Problematisch an der Zwangsarbeit in der DDR ist zum einen die große Anzahl von aus politischen Gründen Inhaftierten in DDR-Gefängnissen, die nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten unrechtmäßig in Haft saßen und später strafrechtlich rehabilitiert wurden. Zum anderen sind es die zum Teil horrenden Bedingungen (fehlender Arbeitsschutz, Umgang mit giftigen und gefährlichen Stoffen, Ausmaß und Bezahlung der Arbeit), unter denen die Zwangsarbeit geleistet werden musste.