22. Feb. Eine kritische Auseinandersetzung mit der Studie „Aufarbeitung Zwangsadoptionen in der SBZ/DDR 1945-1989“
von Tanja Germer
Die neue Studie des DIH zu den Zwangsadoptionen hinterlässt einen tiefen Spalt zwischen Befund und Bewertung. Einerseits bestätigt sie wissenschaftlich fundiert das massive Leid: Über 1.000 Akten belegen Nötigung, Erpressung und fehlenden Rechtsschutz im Zusammenhang mit Erziehungsrechtsentzügen in der DDR. Ein aktueller NDR-Bericht spricht basierend auf der Studie von über 10.000 Fällen, in denen mit „übertriebener und unverhältnismäßiger Härte“ vorgegangen wurde.
Doch die Studie bleibt auf halbem Weg stehen. Statt den Begriff „Zwangsadoption“ klar zu definieren und damit eine Basis für echte Rehabilitierung zu schaffen, degradiert sie ihn zu einem vagen „Sammelbegriff“. Die Argumentation: Es habe sich um „systemisches“ (alltägliches), aber nicht um „systematisches“ (planvolles und gezieltes) Unrecht gehandelt, da zentrale Befehle zur Kindswegnahme bei Betroffenen im Einzelfall oft nicht nachweisbar seien.
Diese Unterscheidung ist gefährlich und verkennt die Realität der DDR-Diktatur:
• Der Staat schuf gezielt Gesetze, die Willkür legalisierten
• Schutzmechanismen für Eltern wurden bewusst abgebaut
• Systematisches Unrecht in der Gesetzgebung führt zwangsläufig zu systemischem Unrecht im Alltag
Das Ergebnis für die Betroffenen: Die Studie bestätigt zwar Trauma und Unrecht, verweigert aber die nötige begriffliche Schärfe. Damit bleiben betroffene Eltern und Kinder weiterhin ohne Chance auf umfassende juristische Rehabilitierung. Doch eine solche „Lücke“ im Lebenslauf lässt sich nicht mit einem vagen Sammelbegriff schließen, sondern nur durch volle Anerkennung der staatlichen Verantwortung.
Wir fordern: Wer per Gesetz Willkür ermöglicht, trägt die Verantwortung. Die Betroffenen warten seit Jahrzehnten auf Gerechtigkeit – nicht auf Wortklauberei.
Den kompletten Beitrag finden Sie als PDF unten im Download, eine Zusammenfassung der Studie finden Sie auf der Webseite des DIH.
