02. Jan. Neu bei der UOKG: Die Anti-D Geschädigte Interessengemeinschaft
Die Anti-D Geschädigte Interessengemeinschaft tritt für Betroffene ein, die durch die größte DDR-Arzneimittelstraftat physisches und psychisches Unrecht erfahren haben. Zwischen August 1978 und März 1979 wurden tausende Frauen nach einer Geburt, Fehlgeburt oder Schwangerschaftsunterbrechung mit HCV-kontaminiertem Human-Immunglobulin-Anti-D infiziert.
Die Anwendung von Anti-D Immunglobulin war in der DDR eine gesetzlich angeordnete Pflichtimmunisierung bei Rh-negativen Frauen. Die Verantwortlichen und die höchste Ebene wussten bereits mindestens seit April 1978, dass die Plasmaspender an Hepatitis erkrankt waren. Selbst nachdem bereits Anfang Januar 1979 hunderte Krankheitsfälle in allen Bezirken der DDR bekannt waren, wurde durch eine Kommission von Chefärzten festgelegt, diese Seren weiteranzuwenden. Infolge wurden dennoch weitere hunderte Frauen bis Mitte März wissentlich infiziert. Insgesamt bekamen knapp 7000 Frauen die kontaminierten Chargen der Seren injiziert.
Die wichtige Arbeitsform in unserer Interessengemeinschaft ist der Austausch von Informationen, gegenseitige Hilfe und Ratschläge für die Betroffenen und deren Angehörigen. Gesundheitsbezogene Selbsthilfeaktivitäten dienen dem Umgang mit dieser chronischen Krankheit und deren Folgeerkrankungen. Der Willkür der Versorgungsämter und jahrelange Begutachtungen, verbunden mit rechtlichen Auseinandersetzungen muss endlich Einhalt geboten werden, um dem Trauma der Betroffenen ein Ende zu setzen. Das Anti-D-Hilfegesetz (AntiDHG) bildet seit dem Jahr 2000 eine gesetzliche Grundlage, dies aber mit gravierenden Nachteilen für die Betroffenen behaftet ist und dringend einer aktuellen Novellierung bedarf.
Wenn Sie betroffen sind, Geschädigte kennen oder anderweitig aktiv werden möchten, können Sie sich gern an die auf der UOKG-Mitgliedsseite angegebenen Ansprechpartnerinnen wenden.
Foto: Klaus Mehner: Institut in Berlin Buch (BStA Fotoarchiv 91_0111_GES_MedTest_25)
