Wanderausstellung „Jugendstrafvollzug in der DDR“ eröffnet am 11.12.25 in Berlin

Wir laden Sie hiermit herzlich zur Ausstellungeröffnung in das Haus 22 auf dem Campus für Demokratie in Berlin-Lichtenberg ein.

Die sogenannten „Jugendhäuser“ waren Gefängnisse für Jugendliche, die in der DDR zu Haftstrafen verurteilt wurden. Die Wanderausstellung beleuchtet auf 16 Tafeln sowie anhand originaler Objekte anschaulich und gut verständlich die Realität hinter den Gefängnismauern. Im Mittelpunkt stehen der Haftalltag und die Bedingungen in den Jugendhäusern von Halle, Hohenleuben, Dessau und Torgau. Zahlreiche Fotos und persönliche Dokumente früherer Häftlinge vermitteln eindrückliche und bewegende Einblicke in das Leben junger Frauen und Männer hinter Stacheldraht und Gefängnismauern.

Ausstellungseröffnung
📅 11. Dezember 2025 |  17 Uhr
📍 Campus für Demokratie, Haus 22, Berlin-Lichtenberg, U5 Magdalenenstraße
🎟  Eintritt frei. Der Veranstaltungsort ist nicht barrierefrei.
👉 Da die Plätze begrenzt sind, bitten wir um verbindliche Anmeldung per Mail an s.czech@uokg.de.

Programm

  • Grußworte der SED-Opferbeauftragten Evelyn Zupke und der Vizepräsidentin des Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archivs Alexandra Titze
  • Redebeiträge von Prof. Dr. Udo Grashoff (Historiker und Autor) sowie Ralf Steeg (Zeitzeuge)
  • Anschließender Ausstellungsrundgang und Empfang

Ausstellungszeitraum
Die Ausstellung ist täglich bis zum 11. Februar 2026 von 10 bis 18 Uhr kostenfrei zugänglich.
Die Ausstellung wurde erarbeitet vom Zeit-Geschichte(n) e.V. Halle (Saale) in Kooperation mit der Gedenkstätte Roter Ochse Halle (Saale), dem Erinnerungsort Torgau/Stiftung Sächsische Gedenkstääten und dem Thüringer Archiv für Zeitgeschichte „Matthias Domaschk“ in Jena.

Finanziert wurde die Ausstellung von der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Sachsen-Anhalt und Thüringen, der Stiftung Sächsische Gedenkstätten und der Thüringer Staatskanzlei.

Foto: Jugendhaus Dessau, Bundesarchiv AG-XXII-Sach-Nr-269-Seite-0027-Bild-0002