
12. Sep. Telefonsprechtag für Verurteilte nach § 249 StGB-DDR am 16.9.25
Zwischen 1969 und 1989 wurden in der DDR über 160.000 Menschen nach § 249 StGB verurteilt. Dieser Paragraph ahndete die „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“. Mehr als 130.000 Personen verbüßten deswegen sogar eine Haftstrafe. So saß am Ende der DDR fast ein Viertel aller Strafgefangenen wegen „Asozialität“ im Gefängnis. Auch politisch Verfolgte konnten Opfer dieses Paragraphen werden, weil sie etwa aufgrund eines Ausreiseantrags ihren Arbeitsplatz verloren hatten und nun als „asozial“ galten, wenn sie keine neue Stelle fanden.
Die Betroffenen wissen häufig nicht, dass es unter Umständen auch für sie die Möglichkeit der Rehabilitierung und damit verbunden den Anspruch auf Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen gibt. Deshalb bietet die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur einen Telefonsprechtag an, bei dem sich Menschen im vertraulichen Gespräch informieren lassen können. Ob die Voraussetzungen für eine Rehabilitierung vorliegen, kann hier mit Berater Maximilian Heidrich besprochen werden. Beim Stellen von Anträgen wird ebenfalls Unterstützung angeboten.
🗓 16. September 2025
🕗 8 – 16 Uhr
📞 0351 493 3700
Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.
Foto: Eric Prouzet