Telefonsprechtag für ehemalige DDR-Heimkinder der Sächsische Landesbeauftragten am 17. Juni 2025

Am 17. Juni 2025 führt die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur einen telefonischen Beratungstag durch, der sich an Menschen richtet, die in Spezialkinderheime und Jugendwerkhöfe der DDR eingewiesen wurden. Zwischen 8 und 16 Uhr beantwortet Maximilian Heidrich unter der Telefonnummer 0351 49 33 700 Fragen zur Rehabilitierung und Entschädigung nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.

Die Möglichkeiten der Rehabilitierung haben sich für ehemalige Heimkinder seit 2019 deutlich verbessert. Gemeinsam mit den Ratsuchenden wird besprochen, welche Schritte zur Anerkennung des erlittenen Unrechts zu gehen sind und ob die Antragsvoraussetzungen dafür vorliegen. Ein zentrales Thema werden auch die Verbesserungen und Erleichterungen für Betroffene durch die jüngste Gesetzesnovellierung sein. Im Januar 2025 hat der Bundestag weitreichende Verbesserungen für die Betroffenen von SED-Unrecht beschlossen. So fällt etwa der Nachweis der Bedürftigkeit weg, um die „Opferrente“ zu erhalten.

17. Juni 2025, 8 bis 16 Uhr
Telefon:
0351 49 33 700

In Spezialkinderheime und Jugendwerkhöfe wurden in der DDR Kinder und Jugendliche eingewiesen, die dort zu angepassten „sozialistischen Persönlichkeiten“ umerzogen werden sollten. Im Jahr 1989 gab es in der gesamten DDR 38 Spezialkinderheime und 41 Jugendwerkhöfe – zehn davon allein in Sachsen, darunter auch der 1965 eingerichtete Geschlossene Jugendwerkhof Torgau. Hinzu kam eine nicht genau bekannte Zahl an Durchgangsheimen. Etwa 135.000 junge Menschen durchliefen diese Einrichtungen. Dort waren sie meist von der Außenwelt isoliert, mussten strenge Regeln befolgen, schwere körperliche Arbeit verrichten und sie waren brutalen Strafen ausgesetzt. Übergriffe durch das Personal oder andere Jugendliche waren an der Tagesordnung. Viele der Betroffenen leiden noch heute unter den Folgen.

Foto: Sebastian Sachse (chatgpt)