16 Jul Konzert am 23. August – Europäischer Gedenktag
Am 23. August 2021 findet um 18.00 Uhr ein Gedenken auf dem Hof des ehemaligen KGB-Gefängnisses in der Leistikowstraße 1, 14469 Potsdam statt und anschließend um 18.30 Uhr ein Gedenkkonzert in der Kirche der Pfingstgemeinde, Große Weinmeisterstraße 49b (fünf Minuten Fußweg von der Leistikowstraße 1). Zur Einladung Pfarrer Stephan Krüger und Gisela Rüdiger, Vorsitzende des Vereins Gedenk- und Begegnungsstätte eh. KGB-Gefängnis werden die Gäste in der Kirche begrüßen. Die Neue Potsdamer Hofkapelle unter der Leitung von Kirchenmusikdirektor Björn O. Wiede wird das Stück Stalin Cocktail für Streichorchester und Cembalo von Rodion Shchedrin, und das Adagio für Streicher von Samuel Barber sowie die Hamburger Sinfonia A-Dur von Carl Philipp Emanuel Bach aufführen. Linda Teuteberg, Stellv. Vorsitzende von Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V., Mitglied des Deutschen Bundestages (FDP) und Dr. Maria Nooke, Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur werden Grußworte sprechen.
Alle Gäste sind herzlich eingeladen.
Im Anschluss laden wir Sie herzlich zu Getränken und Gebäck ein.
Den Stalin Cocktail komponierte Rodion Shchedrin 1992. Er selbst bemerkte dazu, es sei eine Folge von Fragmenten aus Märschen, mit denen der verbrecherische „Führer des Volkes“ der damaligen Sowjetunion gefeiert worden sei. Dazu kommen noch andere Töne wie Trommelgerassel in der Ferne, das Stöhnen der Opfer, Schüsse des Exekutionskommandos, der Aufzug der Paraden…, sowie Fetzen aus der alten russischen Romanze „Dunkle Augen“.
(Text von Stephen Maddock, CD Shchedrin Carmen Suite, Chandos, 1994)
Rodion Shchedrin (geb. 1932 in Moskau) ist Mitglied der Akademie der Künste (Berlin). Er lebt in München und Moskau.
Eine Veranstaltung des Gedenkstättenvereins in Kooperation mit dem Verein Gegen Vergessen – Für Demokratie
Das ehemalige Gefängnis in der Potsdamer Leistikowstraße 1 ist ein authentischer Ort, ein Zeugnis der stalinistischen Ära der kommunistischen Zeit, an dem viele unschuldig Verfolgte eingesperrt waren und an dem heute an sie erinnert wird.
Nachdem das Europäische Parlament die Errichtung eines Gedenktages für die Opfer aller totalitären und autoritären Regime in Europa im 20. Jahrhundert mit übergroßer Mehrheit seiner Abgeordneten gefordert hatte, bestimmte die OSZE 2009 den 23. August zum „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und Stalinismus“. Der Gedenktag wurde 2008 in der „Prager Erklärung“ vorgeschlagen. Vaclav Havel und Joachim Gauck gehörten zu den Unterzeichnern der Erklärung.
Der Gedenktag wird seitdem vor allem in den ehemals von der Sowjetunion beherrschten Ländern begangen. In diesen Ländern war es bis 1989 verboten, an die Verbrechen des Kommunismus der Stalinära und danach zu erinnern. Sogar das Erinnern an die Verbrechen des Nationalsozialismus war in der DDR von der herrschenden Partei vereinnahmt worden. Zivilgesellschaftliches Engagement war nicht erwünscht. So wurde in Potsdam 1983 eine Gedenkfeier Jugendlicher zur Erinnerung an die Zerstörung der Potsdamer Synagoge 1938 durch Polizei und Staatssicherheit gewaltsam aufgelöst.
In der Pressemitteilung des Europaparlamentes heißt es zum 23. August als Gedenktag: “ Die Erinnerung an die tragische Vergangenheit Europas müsse wach gehalten werden, um die Opfer zu ehren, die Täter zu verurteilen und die Fundamente für eine Aussöhnung auf der Grundlage von Wahrheit und Erinnerung zu legen. Ohne Erinnerung und Wahrheit könne es keine Aussöhnung geben. Der 23. August solle daher zum europaweiten Gedenktag für die Opfer aller totalitären und autoritären Regime ausgerufen werden. Dieser Tag solle in Würde und unparteiisch begangen werden.“ Gisela Rüdiger