Sie kennen Personen, die für die Berliner Geschichte wichtig waren und im Stadtraum geehrt werden sollten? Dann wenden Sie sich an die Koordinierungsstelle Historische Stadtmarkierungen Aktives Museum Faschismus und Widerstand in Berlin e.V.!

Das Berliner Gedenktafelprogramm der Senatsverwaltung für Kultur und Europa (https://www.berlin.de/sen/kultur/kultureinrichtungen/gedenkstaetten-und-erinnerungsorte/historische-stadtmarkierungen/) erinnert an solche Personen durch Porzellantafeln an den Fassaden ihrer ehemaligen Wohnorte. Die Grundlage dafür sind seit 1985 Vorschläge aus der Berliner Stadtgesellschaft. Zukünftig erhofft sich der Verein mehr Gedenktafelvorschläge, die die gesamte Breite der Gesellschaft abbilden,

z. B.:

  • für Frauen,
  • für Menschen, die in Ost-Berlin lebten und wirkten,
  • sowie für Menschen, die Migrationserfahrungen gemacht haben.

Gleichzeitig sollen die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Reinickendorf, Spandau und Treptow-Köpenick, in denen aktuell eine geringe Zahl an Berliner Gedenktafeln vorhanden ist, stärker eingebunden werden.

So läuft das Berliner Gedenktafelprogramm ab:

  • Ihren Vorschlag nimmt die Koordinierungsstelle Historische Stadtmarkierungen entgegen.
  • Der Historische Beirat berät einmal jährlich über alle Vorschläge und empfiehlt Tafeln.
  • Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa entscheidet auf Basis dieser Empfehlungen.
  • Der Tafeltext wird vom Aktiven Museum zusammen mit den Antragstellenden verfasst.
  • Pro Jahr können bis zu acht Porzellantafeln produziert werden, die Hälfte mit finanzieller Unterstützung der GASAG AG.

Ansprechpartnerin für Beratung und Unterstützung: Nora Hogrefe

Kontakt: hogrefe@aktives-museum.de

Koordinierungsstelle Historische Stadtmarkierungen

Aktives Museum Faschismus und Widerstand in Berlin e.V.

Stauffenbergstraße 13 –14, 10785 Berlin

Tel.: 030 263 9890 60

Bild: OTFW

Hintergrund:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nach insgesamt 12 Jahren Rechtsstreit festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt hat. Das Land Brandenburg hätte mehr Informationen zu den dreizehn Stasi belasteten Richtern und Staatsanwälten an die Bildzeitung herausgeben müssen. Es ist zwar zulässig, dass den Journalisten nicht die Namen der in Frage kommenden Justizmitarbeiter genannt werden. Deren Persönlichkeitsrechte haben Vorrang. Allerdings gebe es keinen Grund, dass die brandenburgische Justiz allgemeine Informationen über die Gruppe der Richter und Staatsanwälte zurückhält, die in der DDR mit der Stasi verbandelt waren. Erstmals im Jahr 2011 räumte der damalige brandenburgische Justizminister Schöneburg ein, dass dreizehn damals tätige Richter eine Stasi-Vergangenheit hatten. Gerichtlich war es in der Folge nicht möglich, die Namen der Richter mit Stasi-Vergangenheit zu erfahren. Lediglich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG 10 S 33.11) stellte fest, dass sechs der dreizehn belasteten Richter mit Verfahren zur Rehabilitierung von SED-Opfern befasst waren.

Der Bundesvorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft erklärt hierzu:

„Die Unabhängigkeit der Gerichte ist ein hohes Gut.  Es ist ein verfassungsrechtlicher Grundsatz, dass Richter objektiv und unvoreingenommen tätig werden sollen. Wenn es zutrifft, dass dreizehn Richter mit Stasi-Vergangenheit auch mit Rehabilitierungsentscheidungen befasst waren, dann liegt im Zweifel Befangenheit vor. Um keinen Zweifel an der Objektivität der Rechtsprechung in diesen Fällen aufkommen zu lassen, halten ich es für unverzichtbar alle Verfahren, in denen diese Richter im Zusammenhang mit SED-Unrecht beteiligt waren einer unabhängigen Überprüfung zu unterziehen. Diese Forderung ist kein generelles Misstrauen gegen diese Richter. Es darf aber aus diesen Umständen  kein Misstrauen gegen unser Rechtssystem erwachsen. Deshalb habe ich in Schreiben an die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Landtages Brandenburg Tina Fischer, die brandenburgische Justizministerin Susanne Hoffmann und den Richterbund Brandenburg gefordert, die Verfahren der belastenden Richter zu überprüfen und die allgemeinen Informationen über diese Gruppe der Richter und Staatsanwälte herauszugeben.“

Bild: Ekaterina Bolovtsova

Der 2. Bundeskongress politisch verfolgter Frauen in der SBZ/DDR wird vom 6. bis 8. Oktober 2023 in den Räumlichkeiten der Franckeschen Stiftungen in Halle stattfinden.

Unser vorläufiges Programm beinhaltet folgende Themen:

  • Vorstellung von DDR-Frauengefängnissen (Roter Ochse, Hohenleuben)
  • Widerstand von Frauen
  • Traumafolgestörungen
  • Zersetzung
  • Paragraph 249 StGB der DDR
  • Resilienz / Widerstandsfähigkeit
  • Schaffung von Netzwerken für betroffene Frauen
  • UOKG-Projekt „Vergessene Kinder“

Zusätzlich wird es möglich sein an einer Führung wahlweise durch die Gedenkstätte Roter Ochse oder die Franckeschen Stiftungen teilzunehmen.
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen oder persönliches Kennenlernen.

Für Anmeldungen und weitere Fragen ist Projektkoordinatorin Elske Brault zuständig. Sie erreichen Sie unter der Nummer 0152 07911934 oder der E-mail-Adresse kongress.halle@uokg.de.

Bitte nutzen Sie für die Anmeldung das folgende Formular: