12 Apr Zum Umgang der Justiz mit der Stasi-Vergangenheit von Richtern und Staatsanwälten in Brandenburg
Hintergrund:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nach insgesamt 12 Jahren Rechtsstreit festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt hat. Das Land Brandenburg hätte mehr Informationen zu den dreizehn Stasi belasteten Richtern und Staatsanwälten an die Bildzeitung herausgeben müssen. Es ist zwar zulässig, dass den Journalisten nicht die Namen der in Frage kommenden Justizmitarbeiter genannt werden. Deren Persönlichkeitsrechte haben Vorrang. Allerdings gebe es keinen Grund, dass die brandenburgische Justiz allgemeine Informationen über die Gruppe der Richter und Staatsanwälte zurückhält, die in der DDR mit der Stasi verbandelt waren. Erstmals im Jahr 2011 räumte der damalige brandenburgische Justizminister Schöneburg ein, dass dreizehn damals tätige Richter eine Stasi-Vergangenheit hatten. Gerichtlich war es in der Folge nicht möglich, die Namen der Richter mit Stasi-Vergangenheit zu erfahren. Lediglich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG 10 S 33.11) stellte fest, dass sechs der dreizehn belasteten Richter mit Verfahren zur Rehabilitierung von SED-Opfern befasst waren.
Der Bundesvorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft erklärt hierzu:
„Die Unabhängigkeit der Gerichte ist ein hohes Gut. Es ist ein verfassungsrechtlicher Grundsatz, dass Richter objektiv und unvoreingenommen tätig werden sollen. Wenn es zutrifft, dass dreizehn Richter mit Stasi-Vergangenheit auch mit Rehabilitierungsentscheidungen befasst waren, dann liegt im Zweifel Befangenheit vor. Um keinen Zweifel an der Objektivität der Rechtsprechung in diesen Fällen aufkommen zu lassen, halten ich es für unverzichtbar alle Verfahren, in denen diese Richter im Zusammenhang mit SED-Unrecht beteiligt waren einer unabhängigen Überprüfung zu unterziehen. Diese Forderung ist kein generelles Misstrauen gegen diese Richter. Es darf aber aus diesen Umständen kein Misstrauen gegen unser Rechtssystem erwachsen. Deshalb habe ich in Schreiben an die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Landtages Brandenburg Tina Fischer, die brandenburgische Justizministerin Susanne Hoffmann und den Richterbund Brandenburg gefordert, die Verfahren der belastenden Richter zu überprüfen und die allgemeinen Informationen über diese Gruppe der Richter und Staatsanwälte herauszugeben.“
Bild: Ekaterina Bolovtsova