23 Okt Erwartungen der UOKG an die Koalitionsverhandlungen
Dachverband der Kommunismus-Opfer zu Koalitionsverhandlungen:
„Kommunismus-Opfern muss endlich Gerechtigkeit zuteil werden“
Rainer Wagner, Bundesvorsitzender des Dachverbands der Kommunismus-Opfer, ermahnt Union und SPD, die Belange der Kommunismus-Opfer bei den Koalitionsverhandlungen angemessen zu berücksichtigen:
„Den Opfern des DDR-Regimes muss nach zwanzig Jahren endlich Gerechtigkeit zuteil werden. Bei einem Großteil der Betroffenen hat die politische Verfolgung zu sozialer Not und schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt. Die Entschädigungsleistungen für das erlittene Unrecht sind unzureichend und müssen in kleinlich-bürokatischen Verwaltungsverfahren geradezu erkämpft werden. Gleichzeitig ruhen sich die ehemaligen Systemträger auf üppigen Renten aus. Dieses Gerechtigkeitsdefizit ist eine Schande für unser Land. Die neue Koalition muss ihre Chance nutzen, es zu beseitigen.“
Wagner erklärte zudem, dass es ein dringendes Anliegen der SED-Opfer sei, die Stasi- Unterlagenbehörde auch über das Jahr 2019 zu erhalten.
Die wichtigsten Forderungen der UOKG sind:
- Anpassung der besonderen Zuwendung für Haftopfer an den Inflationsausgleich sowie deren Vererbarkeit auf Witwen und Witwer
- Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, insbesondere Beweislastumkehr bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden
- Verbesserung der Leistungen nach dem beruflichen und verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
- Aufnahme bisher nicht oder unzureichend berücksichtigter Opfergruppen in die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze ( Zwangsadoptiere, Zwangsausgesiedelte, Zersetzungsopfer, zwangsdeportierte Frauen)
- Die Errichtung eines Mahnmals für die Opfer der kommunistischen Diktatur an zentraler Stelle in Berlin
- Eine angemessene finanzielle Ausstattung der Institutionen der DDR-Aufarbeitung, insbesondere Bundesstiftung Aufarbeitung, Bundesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen und der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge
- Beseitigung der Renteneinbußen von DDR-Flüchtlingen wegen der Überführung der Rentenansprüche in das Rentenüberleitungsgesetz