Durchgangsheim Kindergefängnis Bad Freienwalde n.e.V.

Verein „Kindergefängnis Bad Freienwalde“

Wofür steht der Verein?

Wir haben den Verein „Kindergefängnis Bad Freienwalde“ gegründet, um Betroffenen die Möglichkeit der Aufarbeitung zu bieten. Und dafür stehen wir: Es soll nicht vergessen werden, was mit uns dort geschah und worunter wir heute noch leiden. Am wichtigsten ist uns die gesellschaftliche Anerkennung dafür, dass uns Unrecht geschah. Wir setzen uns dafür ein, dass das „Kindergefängnis“ Bad Freienwalde vom Status her mit dem geschlossenen Jugendwerkhof Torgau gleichgestellt und unsere Rehabilitierung damit erleichtert wird.

Das Gefängnis in Bad Freienwalde…

…wurde vor dem ersten Weltkrieg in unmittelbarer Nähe zum Amtsgericht erbaut. Auch im 2. Weltkrieg wurde es als Gefängnis genutzt; nach der Kriegszeit wurde es zum Frauengefängnis. 1968 wurde das Gebäude der Jugendhilfe Frankfurt/Oder zur Nutzung übergeben.
Die Jugendhilfe machte es dann – und zwar ohne Umbau, d. h. mit dem Gefängnischarakter – zum Durchgangslager/-heim. Es sollten darin Kinder und Jugendliche, die auf einen Heimplatz warteten, für maximal 18 Tage untergebracht werden. Diese Maximaldauer wurde jedoch nur sehr selten eingehalten; die meisten Insassen waren länger als ein halbes Jahr dort eingesperrt. Ja, wir sagen bewusst „eingesperrt“: Nachdem die Kinder und Jugendlichen dorthin gebracht worden waren, kamen sie als erstes für drei Tage in eine Einzelhaftzelle; erst danach wurden sie einer Gruppe zugeordnet. Kontakte zur Außenwelt gab es nicht. Zudem war das Gebäude von einer hohen Mauer umgeben.
Wir laden Sie herzlichst dazu ein, unsere Arbeit bei der Aufarbeitung des DDR-Unrechts zu unterstützen! Wir stehen für Zeitzeugengespräche gerne zur Verfügung!

Aus dem Alltag im „Kindergefängnis“ Bad Freienwalde:

  • Bestrafung durch Entzug von Trinken und Essen sowie kalten Zellen
  • Körperliche Bestrafung durch Schläge und durch übermäßig sportliche Aktivitäten
  • Seelische Bestrafung – Arrest in Einzelzellen
  • Einweisung ohne gerichtliches Urteil, sondern auf Entscheidung der Jugendhilfe
  • Keine Information an die Insassen über Aufenthaltsdauer und weiteres Verfahren
  • Zwangsarbeit auch von Jugendlichen unter 14 Jahren
  • Vollständige Freiheitsberaubung
  • Schulischer Bildungsrückgang (Unterricht nur in drei Fächern – und das für alle Kinder und Jugendlichen ganz gleich welchen Alters)
  • Zwangsausschulung auf Anweisung der Jugendhilfe
  • Unzureichende medizinische Versorgung
  • Sexuelle Übergriffe auf Schutzbefohlene
Kontakt

Postadresse
Verein "Kindergefängnis Bad Freienwalde"
Roland Herrmann
15517 Fürstenwalde/Spree
Tel.: 0171 45 63 113

Email

r.herrmann@kindergefaengnisbadfreienwalde.de

Bildnachweis

Urheber Bild(er): Matthias Coors; Markus Pichlmaier

Spendenkonto

Für Spenden und Unterstützungen sind wir dankbar.

Kontoinhaber: Kindergefängnis Bad Freienwalde
Volks- und Raiffeisenbank Fürstenwalde Seelow Wriezen eG
IBAN: DE95 1709 2404 0002 0011 95
BIC : GENODEF1FW1