Siehe oben Pressemeldung vom 4. April 2017!!

Die UOKG hat seit langem gefordert, diejenigen Heimkinder zu rehabilitieren, deren Eltern in der DDR politisch inhaftiert waren. Jetzt ist es soweit. Sachsen und Thüringen haben eine Gesetzesänderung in den Bundesrat eingebracht. Die Zustimmung des Bundestages gilt als sicher. Mit der Novellierung können viele ehemalige Heimkinder Leistungen aus dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) erhalten, die ihnen bisher nicht zugestanden wurden. Voraussetzung ist: Mindestens ein Elternteil muss gleichzeitig mit der Heimeinweisung in politischer Haft gewesen und heute dafür rehabilitiert sein. Die UOKG empfiehlt allen Betroffenen, einen neuen Antrag zu stellen, sobald der Bundestag die Änderung beschlossen hat. Unser Jurist Benjamin Baumgart berät Sie gern.

Benjamin Baumgart, Tel. (030) 55 77 93 53; E-Mail: baumgart@uokg.de

Siehe Beschlussdrucksache 744/16(B) des Bundesrates, S. 5

Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit mehreren Beschlüssen (zuletzt Beschluss vom 19. Januar 2017 – 2 Ws (Reh) 15/16) die Rehabilitierung von ehemaligen Heimkindern in Sachsen-Anhalt erleichert. Die Betroffenen können dadurch in den Genuss von Entschädigungsleistungen kommen.
Heimkinder sind nach dieser neuen Rechtsprechung bereits zu rehabilitieren, wenn die Heimeinweisung von DDR-Behörden in den früheren Bezirken Halle und Magdeburg angeordnet wurde und in ein Spezialheim (Spezialkinderheim, Jugendwerkhof, Sonderheimkombinat, Aufnahmeheim Eilenburg) erfolgte und keine Folge von erheblicher Straffälligkeit oder Gemeingefährlichkeit des Betroffenen war.Das Oberlandesgericht Naumburg geht damit weiter als die anderen Oberlandesgerichte in den neuen Ländern, die strengere Maßstäbe anlegen.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG: „Wir begrüßen die neue Rechtsprechung. Die anderen Oberlandesgerichte sollten ihr folgen. Den Betroffenen ist eine schnelle Antragstellung zu empfehlen, weil zu erwarten ist, dass sich der Bundesgerichtshof in naher Zukunft mit dem Thema beschäftigen wird und sich diese positive Entwicklung wieder drehen könnte.“

Sie erhalten weitere Informationen, zum Hintergrund , von der Juristischen Beratung der UOKG:
Benjamin Baumgart, Tel. (030) 55 77 93 53; E-Mail: baumgart@uokg.de

Pressemitteilung der Union der Opferverbände der Kommunistischen Gewaltherrschaft
zur Berufung des Berliner Staatssekretärs Andrej Holm.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG:
Der Dachverband der SED- und Stasiopfer erneuert die Kritik an der Berufung eines Stasi-Mannes in den Berliner Senat. „Das ist das falsche Zeichen“, so der Bundesvorsitzende Dieter Dombrowski. „Natürlich haben“, so Dombrowski, „auch ehemalige Stasimitarbeiter eine zweite Chance verdient, aber warum im Öffentlichen Dienst und warum in Regierungsämtern?
Viele SED- und Stasiopfer ringen noch immer mit Behörden um Anerkennung ihrer gesundheitlichen Schäden. Ein Bruchteil der Fürsorge, die diesem Stasimann zuteil wird, würde den Opfern weiterhelfen.“

HINTERGRUND: WELT | BERLINER ZEITUNG | TS| ARD | STASIAKTE

Rücktritt BZ

Dieter Dombrowski: Wer sich dem Austausch entzieht, behindert somit eine sachgerechte Begutachtung von Folgeschäden.

Viele Opfer von SED und Stasi scheitern mit der Geltendmachung von verfolgungsbedingten gesundheitlichen Schäden an medizinischen Gutachtern. Insbesondere die Begutachtung von psychischen Folgeschäden scheitern auffallend häufig an psychologischen Gutachten. Ursache dafür ist nach Ansicht der Opferverbände die völlige Unkenntnis der meisten Psychologen über die Repressionsmethoden von SED und Stasi, die bei der Verfolgung von Regimegegnern nicht auf plumpe Gewalt sondern auf Psychologie als Waffe gesetzt haben.

Die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) führt am 08.10.2016 einen Kongress zur Thematik: „Wege zu einer verbesserten Begutachtung von Haft- und Repressionsopfern der SED-Diktatur durch“. Neben Fachvorträgen gibt es eine Podiumsdiskussion mit Frau PStS Iris Gleicke, MdB, einem Fachanwalt für Sozialrecht und einem ursprünglich geplanten Teilnehmer des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen.

Seitens des Verbandes wurde nun die Teilnahme am Kongress abgesagt. Der Bundesvorsitzende der UOKG, Dieter Dombrowski, fand dafür kritische Worte: „Wer sich dem fachlichen Austausch über die Begutachtung von Opfern des SED-Regimes entzieht, verweigert den Repressionsopfern von SED und Stasi den Respekt als Mensch und behindert den Genesungsprozess der Opfer. Das ist beschämend.“ Die Weigerung des Präsidenten, Prof. Dr. Krämer, mit dem Vorsitzenden der UOKG zur Vorbereitung des Kongresses zu sprechen, zeugt von fehlendem Interesse.
Dombrowski mahnt hier an, dass es für die Opfer des SED-Regimes wichtig ist, großmöglichste Kompetenz für ihre Begutachtung zu erhalten. Der Berufsverband der Deutschen Psychologen hat Jahrzehnte gebraucht, um die Rolle der Psychologen in der NS-Zeit aufzuarbeiten. Offensichtlich hat der Berufsverband der Deutschen Psychologen ein Problem damit, sich mit staatlich zu verantwortendem Unrecht und den psychischen Folgen für die Opfer auseinanderzusetzen und behindert somit eine sachgerechte Begutachtung von Folgeschäden, verursacht durch das SED-Unrechtsregime.

„…Verständnislos reagiert auch der Brandenburger CDU-Politiker Dieter Dombrowski, der zu DDR-Zeiten politischer Häftling war und heute der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft vorsteht.“

„In Berlin, dem alten Machtzentrum der SED, wird keine Rücksicht darauf genommen, ob jemand bei der Stasi war oder nicht. Es ist empörend, dass Leute wie Holm mit Staatssekretärsposten versorgt werden“ sagte Dombrowski.

Der gesamte Artikel hier in DIE WELT