Präsentation des Forschungsberichtes zur Zwangsarbeit am 16. Juni 2014 in den Räumen der Deutschen Gesellschaft
Zwangsarbeit in der DDR war ein staatlich gelenktes System – Der Westen hatte ausreichend Informationen – Runder Tisch geplant

Der vor einem Jahr von der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft in Auftrag gegebene und von IKEA finanzierte Forschungsbericht zur Zwangsarbeit wird am 16. Juni 14 Uhr in den Räumen der Deutschen Gesellschaft, 10117 Berlin, Voßstraße 22 vorgestellt.

Der Leiter des Projektes, Dr. Christian Sachse, erklärte dazu: „Nach einem Jahr angespannter Recherchen können wir an hunderten Details nachweisen, dass die Zwangsarbeit in der DDR wirtschaftliche Ausbeutung mit politischer Repression zu einem staatlich gesteuerten System verband. Dieses Wissen war im Westen Deutschlands über die vier Jahrzehnte der Teilung hinweg präsent.“

Der Bundesvorsitzende der UOKG, Rainer Wagner, lenkt den Blick auf die weiteren Schritte: „Der Forschungsbericht zur Zwangsarbeit in der DDR benennt differenziert die Verantwortung der Bundesregierung, der Firmen im Westen, aber auch der Volkseigenen Betriebe und staatlichen Funktionäre in der DDR. Wir fordern im Namen der Opfer, dass alle ihrer Verantwortung nachkommen und gemeinsam mit der UOKG über Wege der Entschädigung sprechen.“

Zu diesem Zweck beruft die UOKG noch 2014 einen Runden Tisch Zwangsarbeit ein. Wir  gehen davon aus, dass sich keine der Firmen und Institutionen unserer Einladung entziehen wird.

Presseinformationen:
www.christian-sachse.de
www.ddr-zwangsarbeit.info

Der Dachverband der SED-Opfer begrüßt diese Maßnahme des Bezirks Mitte und fordert aber den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zum Nachziehen auf. Der Bezirk Mitte hat beschlossen, am Brandenburger Tor künftig keine als Soldaten verkleideten Darsteller mehr zu tolerieren. In Zukunft soll es demnach also auch keine als Rotarmisten oder NVA-Soldaten verkleideten Personen mehr dort geben.

Rainer Wagner, Bundesvorsitzender des Dachverbands der SED-Opfer, begrüßt diesen Vorstoß, weißt aber auf ein weiterhin bestehendes Problem hin:

„Das dieser Mummenschanz nun ein Ende hat, begrüßen wir ausdrücklich. Der Anblick der Uniformen der Peiniger von einst ist für die Opfer des SED-Regimes geradezu unerträglich. Das solche zur Belustigung von Touristen benutzt werden, ist ein Unding.

Nun muss der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nachziehen. Am Checkpoint Charlie stehen nach wie vor sowjetische und NVA-Soldaten Seit‘ an Seit‘ wie zu Zeiten des Kalten Krieges. Wir appellieren an die Bezirksbürgermeisterin Frau Herrmann: Stoppen Sie diese Beleidigung der Opfer!“

BADISCHE ZEITUNG | DIE WELT

Rainer Wagner, Beiratsvorsitzender der Stiftung Hohenschönhausen und
Bundesvorsitzender des Dachverbands der SED-Opfer erstattet Strafanzeige

Wegen der diffamierenden Darstellung des Direktors der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen Hubertus Knabe in einer Ausstellung, hat der Beiratsvorsitzende der Stiftung, Rainer Wagner, heute bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige erstattet.

Der Bundesvorsitzende der UOKG begründet diesen Schritt so:

„Eine derartige Verunglimpfung kann ich als Beiratsvorsitzender nicht einfach so hinnehmen. Diese geschmacklose und herabwürdigende Darstellung spottet jeder Beschreibung und beleidigt nicht nur Herrn Knabe selbst, sondern die ganze Gedenkstätte und alle Opfer der SED-Diktatur.“

In der Ausstellung wird ein Kreuzigungs-Bild gezeigt, auf dem der Historiker Hubertus Knabe zu sehen ist, wie er die eine Hand zum Hitlergruß reckt, die andere zur sozialistischen Faust ballt. Die Ausstellung wird derzeit im „Café Sybille“ in der Berliner Karl-Marx-Allee gezeigt. (vgl. Artikel BZ-Berlin hier).

Rainer Wagner ist neben seinem Amt als Beiratsvorsitzender der Stiftung auch Bundesvorsitzender der UOKG, des Dachverbands der SED-Opfer.

Anlässlich des 25. Todestags des letzten Todesopfers an der Berliner Mauer Chris Gueffroy am 5. Februar erklärte der Bundesvorsitzende des Dachverbands der SED-Opfer Rainer Wagner:

„Der Tod Chris Gueffroys war vollkommen sinnlos. Ein junger Mann wird erschossen, nur weil er selbst über sein Leben bestimmen wollte. Das macht uns heute noch fassungslos.

Der Mord an Chris Gueffroy zeigt uns deutlich das wahre Wesen des sozialistischen Heilsversprechens: Der SED-Staat lag im Februar 1989 bereits im Sterben. Nur der gewaltige Repressionsapparat funktionierte bis zum kläglichen Ende der DDR reibungslos. Denn er allein war die Lebensversicherung des Regimes.“

Wagner mahnt zudem, auch an die Opfer zu denken, die heute noch am Leben sind:

„Der weitaus größere Teil der DDR-Flüchtlinge wurde beim Fluchtversuch verhaftet. Wie alle anderen auch, die nicht ins politische System passten, wurden diese drangsaliert, bespitzelt, gefoltert. Man hat ihr Leben zerstört.

Ein Großteil der Opfer leidet daher heute unter schweren gesundheitlichen Schäden und sozialer Not.

Während aber diejenigen, welche für die Repression verantwortlich waren, im Rechtsstaat ihre Rentenansprüche genießen, müssen die Opfer für jegliche Unterstützung kämpfen.

Die soziale Situation der SED-Opfer muss dringend verbessert werden. Wir fordern daher eine Überarbeitung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze, namentlich eine Erhöhung der Haftopferzuwendung und eine Beweislastumkehr bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden.“

Offener Brief der UOKG an die Bundesfamilienministerin und die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer

Sehr geehrte Frau Ministerin Schwesig,
sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Sellering,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Woidke,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Haseloff,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Tillich,

die UOKG warnt Sie vor einem menschlichen und politischen Desaster.

Im Februar droht ein Beschluss der ostdeutschen Ministerpräsidenten gegen eine Opfergruppe, der seinesgleichen in der Geschichte der Bundesrepublik sucht. Es droht eine innerdeutsche Spaltung der Opfergruppe der ehemaligen Heimkinder in Ost und West. Das wäre im 25. Jahr der Wiedervereinigung ein fatales politisches Signal.

Der mit 120 Millionen Euro ausgestattete Heimfonds West ist in der Lage, die als vorbildlich anerkannte Praxis der Auszahlung fortzusetzen. Der Heimfonds Ost in Höhe von 40 Millionen war bereits im Herbst 2013 erschöpft. Vergeblich war in der Heimexpertise, die von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegeben worden war, gewarnt worden, dass im Osten Deutschlands eine weit größere Opferzahl zu erwarten war. Vor den eindeutigen Signalen seit Sommer 2013, dass der Heimfonds Ost nicht ausreichen würde, haben die verantwortlichen Politiker die Augen verschlossen.

Nun wird eine Regelung vorbereitet, nach der die Auszahlungen an die Heimkinder Ost drastisch beschnitten und mit neuen bürokratischen Hürden versehen werden soll. Eingeführt werden soll offenbar eine neue Bedürftigkeitsprüfung, die ursprünglich von allen Verantwortlichen aus guten Gründen einhellig abgelehnt worden war. Es ist sogar die Rede davon, das Ende der Antragsfristen auf den Sommer 2014 zu begrenzen. Damit würden die Heimkinder für ihren Langmut gegenüber den personell völlig überforderten Beratungsstellen bestraft. Ihr Vertrauen in den Rechtsstaat wird nachhaltig zerstört.

Angesichts der Tatsache, dass erst eine Minderheit der Betroffenen überhaupt einen Antrag stellen konnte, wäre eine solche Entscheidung ein Signal, dem mit öffentlichen Protesten begegnet werden müsste. Nach Schätzungen von Mitarbeitern der Beratungsstellen ist eine Summe von bis zu 200 Millionen Euro nötig, um allen Betroffenen zu helfen, die den gemeinsam für Ost und West formulierten Bewilligungskriterien genügen.

Die UOKG appelliert an die Bundesfamilienministerin und die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder, bereits zerstörtes Vertrauen nicht völlig zu ruinieren. Es darf nicht der Eindruck erzeugt werden, bereits zugesagte Hilfen für Bedürftige, wären der Willkür der Politiker ausgeliefert.

Kehren Sie zurück zu dem verabredeten Konzept, Menschen zu helfen, die unverschuldet in Notlagen und psychische Krisen geraten sind. Vermeiden Sie, dass Heimkindern Ost wieder das werden, was sie noch vor drei Jahren waren: Opfer 2. Klasse.

gez. Rainer Wagner
UOKG-Bundesvorsitzender

Mahnung der uokg vom 13.12.2013 | epd | PNN

Das Brandenburger Landesverfassungsgericht hat am Freitag im Falle eines ehemaligen Häftlings, der als IM für die politische Kriminalpolizei der DDR tätig war, entschieden, dass die Sache an das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen wird. Das Verfassungsgericht hatte Verfahrensfehler gerügt, insbesondere beanstandet, dass der Betroffene nicht persönlich vom OLG gehört wurde. Das OLG hatte entschieden, dass der Betroffene die bezogene Haftentschädigung und Opferrente in Höhe von 30.000 € zurückzahlen muss.

Der UOKG-Bundesvorsitzende Rainer Wagner begrüßt es, dass durch die Entscheidung die Rechte der Antragssteller im Verfahren gestärkt werden:

„Das Landesverfassungsgericht benennt eines der größten Defizite des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes. Denn die persönliche Anhörung des Betroffenen ist durch das Gesetz nicht vorgeschrieben. Dabei kann die persönliche Anhörung in vielen Fällen angesichts von fehlenden Unterlagen streitentscheidend sein. Wir begrüßen es, dass endlich ein Gericht dieses Problem anspricht und appellieren an den Gesetzgeber, ein Recht auf persönliche Anhörung der Betroffenen endlich gesetzlich zu verankern.“

Der eigentliche Gegenstand des Verfahrens, nämlich ob ehemaligen IMs eine Entschädigung zustehen soll, ist nach Auffassung Wagners nicht so eindeutig zu beantworten.

„Sicher gibt es tragische Einzelfälle, wo die Unterschrift des Betroffenen unter einer IM-Erklärung bereits als Maßnahme der Repression gewertet werden kann. Generell gilt aber: Wer andere mit seiner IM-Tätigkeit geschädigt hat, gar andere hierdurch ins Gefängnis gebracht hat, der hat seinen Anspruch auf Entschädigung verwirkt.“